Trotz der gesetzlichen Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden bisher weniger als drei Prozent der Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert.
Mit diesen Worten weist der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) in einer Mitteilung auf eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik (ILK) und schiller engineering im Rahmen der „Forschungsinitiative Zukunft Bau" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Demnach verhindern mangelnde Kontrollsysteme, die Freiwilligkeit der Umsetzung von ermittelten Optimierungsmaßnahmen sowie ungeeignete Marktanreize Energieeinsparungen von bis zu 20,4 GWh Wärme und 12,5 GWh Strom. Dies würde einer Reduktion der CO2-Emissionen von umgerechnet bis zu 12,9 Mio. t entsprechen.
Die grundlegende Bezugsgröße der Studie sei der Bestand an Nichtwohngebäuden in Deutschland, den die Autoren für 2012 auf rund 2.400 Mio. m² Nutzfläche beziffern. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichten müssten darin bis Oktober 2013 bis zu 290.000 Raumlufttechnische Geräte und etwa 20.000 wassergestützte Raumklimasysteme energetisch inspiziert worden sein, so die Forscher. Davon sei aber bisher weniger als drei Prozent inspiziert, was auf praktisch nicht vorhandene Kontrollsysteme zurückgeführt werde. Die Freiwilligkeit der Umsetzung von ermittelten Optimierungsmaßnahmen sowie ungeeignete Marktanreize behinderten das Ausschöpfen der Einsparpotentiale zusätzlich. Dabei würden besonders große Energieeinsparpotentiale im Bereich von geringinvestiven Maßnahmen wie der Betriebsoptimierung gesehen.
Der FGK mahne deshalb seit längerem die konsequente Durchsetzung der Inspektionspflicht durch den Gesetzgeber an: „Wir haben nicht nur einen Sanierungsstau im privaten Heizungskeller, sondern auch in den Technikzentralen der Nichtwohngebäude. Wenn wir diese Einsparpotentiale weiter ignorieren, wird die Energiewende im Gebäudebereich nicht gelingen", betont FGK-Geschäftsführer Günther Mertz.