Baden-Württemberg legt Eckpunkte für die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes vor


Die baden-württembergische Landesregierung hat die Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes verabschiedet. Nach einem Heizungsaustausch müssen künftig 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.

Zudem soll sich das Gesetz nicht mehr nur auf private Wohngebäude beziehen. „Um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir unseren Energieverbrauch im Wärmebereich bis zum Jahr 2050 um rund zwei Drittel gegenüber dem Jahr 2010 reduzieren“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller (beide Grüne). Um hier voranzukommen, müsse das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes „mit Augenmaß“ weiter entwickelt werden.

Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von derzeit zehn auf künftig 15 Prozent erhöht und der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels ausgedehnt werden soll. Derzeit müssen nur die Eigentümer von privaten Wohngebäuden die Vorgaben des Gesetzes beachten. „Unserem Klima ist es völlig egal, ob die Belastung mit CO2-Emissionen vom Heizen eines Wohnhauses oder eines Bürogebäudes ausgeht“, sagte Kretschmann. Es sei daher höchste Zeit, auch die Nichtwohngebäude mit einzubeziehen und die benötigte Energie in allen geeigneten Gebäuden möglichst effizient einzusetzen.

Neu sei auch, dass künftig ein individuelles Sanierungskonzept berücksichtigt werden soll. „Wir wollen diejenigen belohnen, die umfassend untersuchen lassen, wie sich ihr Gebäude in energetischer Hinsicht optimieren lässt“, betonte Umweltminister Untersteller. Wer aufgrund eines solchen Konzeptes später zum Beispiel die Fassade seines Hauses besser dämme und deswegen weniger Energie zum Heizen brauche, trage ebenfalls zum Klimaschutz bei.