Städte- und Gemeindebund stellt Contracting-Vertragsmuster für kommunale Beleuchtung bereit


Darüber hinaus informieren zwei Gutachten zu eigentumsrechtlichen Fragen und umsatzsteuerlichen Aspekten des Contractings, teilte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen mit. Die Vertragsmuster sollen dazu dienen, Städte und Gemeinden bei der Konzeption und Durchführung eines Contracting-Projekts zu unterstützen.


Der StGB NRW weist darauf hin, dass das Bundesforschungsministerium bereits im Jahr 2009 den Wettbewerb „Kommunen in neuem Licht“ angestoßen habe. Um die mit energieeffizienter und qualitativ hochwertiger Technologie verbundenen Investitionen zu erleichtern, biete sich das Contracting an. Gerade in der LED-Beleuchtungstechnologie seien große Einsparpotenziale zu erzielen. Städte und Gemeinden könnten diese jedoch häufig nicht heben. Als Grund gibt der StGB unter anderem an, dass die für eine Umrüstung notwendigen Anfangsinvestitionen vergleichsweise hoch seien.


Die veröffentlichten Vertragsmuster kombinieren Energieeinspar-Garantien mit einem Finanzierungs-Contracting und einem Liefer-Contracting, erklärte der StGB NRW. Interessierte Städte und Gemeinden können die kostenfreien Dokumente unter http://licht.cfi21.org abrufen.