Wie Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Rande des 3. Internationalen Wirtschaftsforums in Baden-Baden gegenüber EUWID erklärte, bedauere er, dass Baden-Württemberg derzeit das einzige Bundesland sei, das eine entsprechende Regelung für den Gebäudebestand habe.
Mit der Novelle sollen künftig auch Nicht-Wohngebäude einbezogen werden. Der Erneuerbaren-Anteil soll von zehn auf 15 Prozent erhöht werden. „Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass wir das Gesetz stärker verknüpfen wollen, nicht nur mit erneuerbaren Energien, sondern auch mit dem Thema Energieeffizienz – beispielsweise wollen wir die Erstellung von gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen im Erneuerbaren-Wärmegesetz anrechenbar machen“, sagte der Minister.
Kritiken, die befürchten, dass die angekündigte Steigerung von zehn auf 15 Prozent Erneuerbaren-Anteil zu einem Sanierungsstau führen könne, entgegnet Untersteller, dass man da „natürlich sehr genau hinschauen“ müsse, von wem diese Rufe kommen. Im Jahr 2009 habe es einen Vorzieheffekt gegeben, mit der Folge, dass danach logischerweise ein Einbruch stattfinde.
Von 2011 auf 2012 habe es einen Zuwachs der Sanierungen in Baden-Württemberg von fünf Prozent gegeben und im restlichen Bundesgebiet nur von 2,5 Prozent, obwohl es dort kein Erneuerbare-Wärmegesetz gebe, so der Minister. Er erklärte: „Ich diskutiere gerne, wie in diesem Fall mit dem BDH und mit denen, die dazu Zahlen in die Diskussion gebracht haben. Ich lasse mich von solchen Zahlen aber nicht besonders beeindrucken, wenn ich feststelle, dass sie letztendlich keine valide Grundlage haben“.