Agora Energiewende für Reform des Konzessionsabgabenrechts


Agora Energiewende schlägt eine grundlegende Reform des Konzessionsabgabenrechts vor. Damit soll verhindert werden, dass Städte und Gemeinden durch das Energiesparen bestraft werden. Wie die gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation, in einer Mitteilung schreibt, setze das bisherige Konzessionsabgabenrecht falsche Anreize, weil geringerer Strom- und Gasverbrauch zu Mindereinnahmen der Kommunen führten.

Rund 3,5 Mrd. € zahlen Strom- und Gasverbraucher jährlich an die deutschen Städte und Gemeinden, damit die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für ihre Leitungen öffentlichen Grund nutzen dürfen, so Agora. Bisher seien diese sogenannten Konzessionsabgaben verlässliche Einnahmen. Doch im Zuge von Energiesparmaßnahmen, mit denen Haushalte, Gewerbe und Industrie ihren Strom- und Gasverbrauch reduzierten sowie durch die Eigenerzeugung von Strom, gingen die Konzessionsabgaben zurück. Bisher seien diese Einnahmen ausschließlich von der Menge der verbrauchten Strom- und Gasmengen abhängig: Für jede Kilowattstunde Strom und Gas würden zwischen 0,03 Cent bis 2,39 Cent berechnet.

„Die kommunalen Haushalte sollten nicht darunter leiden, wenn die Bürger weniger Strom und Gas verbrauchen und effizienter wirtschaften“, warnt der Direktor von Agora Energiewende, Rainer Baake. Es biete sich daher an, die Konzessionsabgabe künftig an die Leistung der Strom- und Gasanschlüsse zu koppeln, also nicht mehr nach verbrauchten Kilowattstunden abzurechnen, sondern nach der Kilowatt-Zahl des Anschlusses. Denn die Konzessionsabgabe sei der Preis dafür, dass der Netzbetreiber seine Leitungen auf öffentlichen Grundstücken verlegen dürfe. Ob durch die Leitungen viel oder wenig Strom und Gas flössen, spiele dabei technisch keine Rolle. Es sei daher sinnvoll, die Konzessionsabgabe pauschal abzurechnen und dadurch die Kosten der Strom- und Gasversorgungssysteme fairer als bisher zu verteilen.

Den Reformvorschlag habe die Anwaltskanzlei Raue LLP im Auftrag von Agora Energiewende, der European Climate Foundation sowie des Regulatory Assistance Projects geprüft. Demnach sei die Koppelung der Konzessionsabgabe an die Leistung von Strom- und Gasanschlüssen rechtlich möglich. Dazu müssten die Konzessionsabgabenverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Der „Vorschlag zur Reform des Konzessionsabgabenrechts“ sieht vor, dass einmalig für jede Kommune die durchschnittlichen Einnahmen aus den Konzessionsabgaben in den zurückliegenden Jahren ermittelt werden. Der entsprechende Betrag soll dann künftig auf die Leistungswerte aller Strom- und Gasanschlüsse in den Kommunen umgelegt werden. Dadurch würden beispielsweise Stromkunden mit einem leistungsschwachen Anschluss weniger Konzessionsabgaben zahlen als Stromkunden mit einem leistungsstarken Anschluss. In Summe wären die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben für die einzelnen Kommunen genauso hoch wie bisher, heißt es. „Dieses Verfahren gewährleistet einerseits, dass der durchschnittliche Strom- und Gaskunde in etwa genauso viel zahlt wie gegenwärtig, andererseits stellt es sicher, dass die Umstellung des Energieversorgungssystems und Energieeffizienz nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden erfolgt“, erklärt Baake.