Bundesregierung beschließt 3. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan


Heute hat das Bundeskabinett den 3. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan verabschiedet. Er beschreibt die wesentlichen, bereits existierenden Instrumente und Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Deutschland zu erhöhen und Energie einzusparen.

Daneben enthält der Bericht eine Abschätzung der Entwicklung des Energieverbrauchs in Deutschland bis 2020 unter Berücksichtigung der Ziele des Energiekonzepts (Primär- und Endenergieverbrauch). Darüber hinaus gibt der 3. Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan einen Überblick über den wachsenden Markt für Energiedienstleistungen (z. B. Energieaudits und Gebäudesanierungen) in Deutschland und der hier zu erwartenden zukünftigen Entwicklung, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Mit der Vorlage des Aktionsplans erfülle die Bundesregierung ihre Berichtspflicht, die in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) festgelegt ist. Zusätzlich erfülle der Bericht einige spezifische Berichtspflichten im Rahmen der EED.

Die Bundesregierung betont, dass Energieeffizienz die zweite, wichtige Säule der Energiewende sei. In einem eigenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) werde sie noch in diesem Jahr - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - die Ziele, Instrument, Finanzierung und Verantwortung einzelner Akteure zusammenfassen.