Der Energie- und Klimafonds (EKF) kann jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten. Dies beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 18/2443) in geänderter Fassung annahm. Dafür stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen, berichtet der Deutsche Bundestag. Die Maximalmehrausgaben sollen im kommenden Jahr 781 Mio. €, 2016 höchstens 848,5 Mio. € und 2017 maximal 826 Mio. € betragen. 2018 könnten es danach bis zu 836 Mio. € sein.
Seit 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen, heißt es im Gesetzentwurf. Die Preise für CO2-Zertifikate seien jedoch seit 2012 „deutlich“ gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei.
Die Koalition betonte, dass mit dem möglichen Zuschuss Klarheit über die Finanzierung geschaffen werde. Das diene der Beschleunigung der Energiewende. Demgegenüber hielt die Linksfraktion den Fonds „grundsätzlich“ für falsch und die Grünen kritisierten die Intransparenz. Sie schlugen vor, den Fonds aufzulösen.