Der geplante jährliche Bundeszuschuss an den Energie- und Klimafonds (EKF) findet weitgehend die Zustimmung der Sachverständigen. Das wurde am Montagnachmittag bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich, teilte der Bundestag mit. Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds’ (Drs. 18/2443)“. Damit soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem EKF jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu gewähren.
Laut dem Gesetzentwurf betragen die jährlichen Mehrausgaben maximal im kommenden Jahr 781 Mio. €, 2016 höchstens 848,5 Mio. € und 2017 maximal 826 Mio. €. 2018 könnten es danach bis zu 836 Mio. € sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden.
Seit dem Jahr 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sogenannte CO2-Zertifikate), heißt es zur Begründung. Die Preise für CO2-Zertifikate seien jedoch seit 2012 „deutlich“ gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei.
Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative für Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit dem beabsichtigten, überjährlichen Bundeszuschuss entstehe eine Mischfinanzierung und mit dieser eine weitgehende Stabilisierung der Mittelausstattung des EKF. „Diese sollte auch nach 2018 fortgeschrieben werden“, zitiert ihn Bundestag. Dadurch werde nicht nur das CO2-Gebäudesanierungsprogramm verstetigt, sondern auch weitere wichtige Energieeffizienzprogramme im Bereich privater Haushalte, Unternehmen oder die Forschungsförderung.