Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ vorgelegt (Drs. 18/2443). Damit soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren, berichtet der Deutsche Bundestag in einer Mitteilung.
Laut dem Gesetzentwurf betragen die jährlichen Maximalmehrausgaben im kommenden Jahr 781 Mio. €, 2016 höchstens 848,5 Mio. € und 2017 maximal 826 Mio. €. 2018 könnten es danach bis zu 836 Mio. € sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden.
Der Energie- und Klimafonds wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Anfang 2011 als Sondervermögen des Bundes errichtet, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren, die dem Bund aus dem Energiekonzept der Bundesregierung erwachsen. Seit dem Jahr 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sog. CO2-Zertifikate). Die Preise für CO2-Zertifikate seien seit 2012 deutlich gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds reichten daher derzeit nicht aus, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmenseite des Energie- und Klimafonds erforderlich sei, heißt es in den Erklärungen zur Zielsetzung und zum Inhalt des Gesetzesentwurfs. Die gegenwärtigen Einschätzungen ließen erwarten, dass auch im Finanzplanungszeitraum bis 2018 ein Bedarf zur Stärkung der Einnahmenseite des Energie- und Klimafonds gegeben sein werde. Um die Finanzierung der notwendigen Programmausgaben sicherzustellen, erhalte das Sondervermögen einen Bundeszuschuss nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes.
Ausgabenschwerpunkte des Fonds waren im Jahr 2013 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die CO2-Gebäudesanierung, die Weiterentwicklung der Elektromobilität, der internationale Klima- und Umweltschutz, Forschung und Entwicklung im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie die nationale Klimaschutzinitiative.