Mini-KWK-Anlagen profitieren ab 2015 von einer verbesserten Förderung. Bereits am 15. Dezember 2014 hatte das Bundesumweltministerium die neue Mini-KWK-Förderrichtlinie verabschiedet, die dann zum Jahresanfang in Kraft getreten ist.
Die neuen Förderrichtlinien sehen den Wegfall der jährlichen Degression, eine Anhebung der Fördersätze sowie die Einführung einer Bonusförderung für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen vor. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilte, wurden zudem die technischen Anforderungen vereinfacht.
Die neuen Konditionen gelten für Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim BAFA eingegangen sind. Mit dem Mini-KWK-Programm sollen zusätzlich zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden. Nach diesem Förderprogramm können neue Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt elektrisch in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Als bestehendes Gebäude gilt ein Gebäude, für das der Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Januar 2009 erstattet wurde.