Nach Ansicht des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV) kann man mit maßvoller Ordnungspolitik den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmemarkt erhöhen. Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg 2008 habe der Anteil der Pelletfeuerungen im Südwesten von 16,1 auf 21,1 Prozent im Bundesländervergleich zugelegt.
Darauf verwies DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele am 2. März bei einer Veranstaltung des baden-württembergischen Umweltministeriums in Berlin, wo es um die Novellierung des Gesetzes ging. Die Ausdehnung des Gesetzes über den Neubau hinaus auf den Bestand habe sich in Baden-Württemberg bewährt und helfe, die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen. Bentele forderte die Bundesregierung auf, diesen Schritt beim Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ebenfalls zu vollziehen.
Es habe sich gezeigt, dass Haus- und Immobilienbesitzer sich durchaus mit dem EWärmeG arrangieren können, genauso wie Heizungsbauer und Planer. Die Einbeziehung einer erneuerbaren Wärmequelle sei heute in Baden-Württemberg üblich, wenn im Gebäude Maßnahmen geplant werden, die zur Wirkung des EWärmeG führen, wie zum Beispiel ein Heizungstausch. Die Inhalte der Novellierung des EWärmeG hätte man sich beim DEPV zwar ambitionierter vorstellen können, wie Bentele bekräftigte, vor allem was die Höhe der Nutzungspflicht und die Ausnahmetatbestände angehe. Man müsse der Landesregierung Baden-Württemberg allerdings zugutehalten, dass sie das EWärmeG nun bereits novelliere, während der Bund den ersten Schritt noch nicht einmal gegangen sei. Der DEPV weist darauf hin, dass Baden-Württemberg für Pelletfeuerungen ein Modellland sei. Ob Neubau oder Bestand, vom modernen Wohnzimmerofen über Haushaltsheizungen bis hin zu größeren Feuerungen würden Pellets heute im Südwesten breit genutzt.
Die baden-württembergische Landesregierung hatte vor Weihnachten den Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) verabschiedet und dem Landtag zur Beratung übergeben (EUWID 25/2014). Mit dem Gesetz wird der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung in älteren Gebäuden von zehn auf 15 Prozent erhöht, und der Geltungsbereich des Gesetzes wird von Wohngebäuden auch auf Nichtwohngebäude erweitert.