Das Schweizer Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat den Entwurf eines Konzepts, das die Rahmenbedingungen für die Planung von Windenergieanlagen festlegt, in die Anhörung gegeben. Wie das Bundesamt mitteilt, haben die Planungen von Windenergieanlagen im Zuge der Förderung erneuerbarer Energien in den letzten Jahren zugenommen.
Die Kompetenz dazu liegt bei den Kantonen und teilweise auch bei den Gemeinden. Klare Rahmenbedingungen sollen dabei ihre Arbeit und auch die der Unternehmen, die Windenergieanlagen planen und realisieren, erleichtern. Das Konzept Windenergie hält deshalb fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Werden beispielsweise Standorte für solche Anlagen evaluiert, verfügen Planungs- und Projektträger mit dem Konzept über die Eckpunkte, wie sie mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Bundes oder militärischen und zivilen technischen Anlagen des Bundes umgehen müssen. Das Konzept Windenergie soll wie die kantonalen und kommunalen Planungen dazu beitragen, dass im Rahmen der Energiestrategie 2050 mehr Energie aus Windenergieanlagen erzeugt wird.
Beim Konzept Windenergie handelt es sich um ein Konzept des Bundes gemäß Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Es wird präzisiert, wie der Bund seine Aufgaben bei der Planung von Windenergieanlagen koordiniert. Dabei geht es etwa darum, wie Nutzungs- und Schutzinteressen abgewogen werden. Bestimmte Aussagen sind behördenverbindlich festgehalten. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte auszuscheiden, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei vollumfänglich erhalten. Das Konzept Windenergie dient auch als Entscheid- und Planungshilfe für Planungsträger und Projektentwickler. Es ersetzt die seit 2010 bestehende „Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen“, die dem ARE zufolge nicht mehr aktuell und insbesondere in Hinblick auf die Beeinflussung technischer Anlagen des Bundes durch Windenergieanlagen unvollständig ist. Beispielsweise Rotorblätter könnten solcher Anlagen die Wellen von Radarsystemen für die Luftfahrt oder die Meteorologie reflektieren.
Das Konzept Windenergie gilt für die Planung von Windenergieanlagen ab 30 m Gesamthöhe, heißt es im Entwurf des ARE für die Anhörung und öffentliche Mitwirkung vom 22. Oktober 2015. Laut dem Entwurf ist bei Planung eine räumliche Konzentration von Anlagen anzustreben, um die Anzahl der betroffenen Gebiete möglichst gering zu halten.
Die Anhörung dauert bis zum 29. Januar 2016. Im Rahmen der öffentlichen Information und Mitwirkung können auch Organisationen und Privatpersonen Stellung nehmen. Der Bundesrat wird anschließend die bereinigte Fassung des Konzepts verabschieden.