Die Bremer Landesbank rechnet bis mindestens 2017 mit einer stabilen Marktentwicklung für Onshore-Windparks. Die Bank begründet ihre Aussage mit dem günstigen Zinsumfeld, das nach ihren Prognosen längerfristig anhalten wird, sowie mit neuen Flächenausweisungen für die Windenergienutzung. „Windkraft bleibt für Investoren attraktiv, wenn die Zinsen langfristig niedrig bleiben, wovon wir aktuell ausgehen“, so der Vorstand der Landesbank, Björn Nullmeyer.
Durch das günstige Finanzierungsumfeld könnten derzeit auch Windparks an windschwächeren Binnenlandstandorten wirtschaftlich realisiert werden. Für Nachfrage nach betriebsbereiten Windparks sorgten vor allem institutionelle Anleger und Pensionskassen, die in der Niedrigzinsphase immer stärker alternative Anlageformen wie Windparkbeteiligungen nachfragten.
Im Gesamtjahr 2015 erwarte die Branche einen Zuwachs von 4.000 MW im Vergleich zu 4.750 MW im Vorjahr. Die Bremer Landesbank geht davon aus, dass diese Ziele erreicht werden, da unter anderem in Norddeutschland in großem Maß neue Flächen ausgewiesen wurden, vor allem in Schleswig-Holstein. Außerdem werden der Bank zufolge aufgrund des 2017 in Kraft tretenden neuen Ausschreibungsverfahrens Investitionen vorgezogen. Über die dann wettbewerblich ermittelte Förderhöhe bestehe Unsicherheit; ebenso über das Ausschreibungsvolumen.
Nach Auffassung der Bank darf das Ausschreibungsvolumen keinesfalls unter den im EEG vorgezeichneten Ausbaupfad von netto 2.500 MW pro Jahr fallen, um Wertschöpfungsketten nicht zu gefährden, wie dies in anderen Sparten bereits geschehen sei. Problematisch sieht die Landesbank, dass die Bundesregierung derzeit nicht bereit sei, über die von den EU-Beihilferichtlinien zugelassenen De-minimis-Regelungen nachzudenken und andere Ausnahmeregelungen zur Wahrung der Akteursvielfalt bisher nicht konkretisiert wurden.
Wenn die Bundesregierung keine Ausnahmeregelung für kleinere Windparks und Bürgerwindinitiativen zulasse, könne sich der Onshore-Markt deutlich in Richtung großer Investoren verschieben, so Nullmeyer. Bürgerwindparks, die mit einem Anteil von rund 20 Prozent, insbesondere auch unter Akzeptanzgesichtspunkten, ein wichtiges Standbein der Windkraft seien, liefen Gefahr, bei regionalen Projekten nicht mehr zum Zuge zu kommen und auf hohen Vorlaufkosten sitzen zu bleiben. Dies gelte umso mehr für Windparks in windschwächeren Regionen. Das Risiko eines ausbleibenden Zuschlags im Ausschreibungsverfahren sei bei diesen Projekten einfach hoch
Mit dem § 24 der jüngsten EEG-Novelle stehe der Onshore-Branche noch eine weitere Restriktion bevor, heißt es seitens der Landesbank. Ab 2016 aufgebaute Windparks erhalten keine Förderprämien mehr, wenn der Strompreis im day-ahead-Handel der Börse länger als sechs Stunden im negativen Bereich liegt. Dabei hänge ein negativer Börsenstrompreis gar nicht direkt mit der Einspeisung der Erneuerbaren-Anlagen zusammen, sondern sei Ausdruck mangelnder Flexibilität im Strommarkt. Mit der Regelung des § 24 werde den Erneuerbaren eine Last aufgebürdet, für deren Ursache sie nicht oder nur zum geringen Teil verantwortlich sind. „Derzeit sind die wirtschaftlichen Auswirkungen noch überschaubar; würden aber über die Projektlaufzeit nach Auffassung von Strommarktexperten zu einer schweren wirtschaftlichen Hypothek anwachsen“, meint Nullmeyer. Insofern begrüße die Landesbank die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung, diese Regelung zu überprüfen. Der gerade veröffentlichte Referentenentwurf für das bevorstehende Strommarktgesetz weise dabei in die richtige Richtung.