Netzreservebedarf für Winter 2016-2017 beträgt laut Bundesnetzagentur 5.400 MW


Die Bundesnetzagentur hat den Netzreservebedarf, d.h. die erforderliche Kraftwerksleistung aus so genannten Reservekraftwerken, für das kommende Winterhalbjahr 2016/2017 und das Jahr 2018/2019 bestätigt. Für den Winter 2016/2017 beträgt der Netzreservebedarf 5.400 MW, während er im Jahr 2018/2019 bei 1.900 MW liegt, teilte die Behörde mit. Die Vorhaltung dieser Kraftwerksleistung diene dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 31. März 2016 ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Netzreservebedarf zur Bestätigung vorgelegt.

Für beide Betrachtungszeiträume komme die Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern zu dem Ergebnis, dass sich der maximale Bedarf an Reserveleistung in den Situationen mit starker Windenergieeinspeisung und gleichzeitig hoher Nachfrage nach Strom einstellt. Der Reserveleistungsbedarf von 5.400 MW im Winter 2016/2017 kann den Angaben zufolge bereits durch den aktuellen Bestand an vertraglich gesicherten Reservekraftwerken gedeckt werden. Dazu zählten Reservekraftwerke aus Deutschland und Kraftwerke aus dem Ausland, die bereits bei den Übertragungsnetzbetreibern als Reservekraftwerke unter Vertrag stehen. Die Beschaffung zusätzlicher Reservekraftwerksleistung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sei somit nicht erforderlich.

Für das Jahr 2018/2019 liegt der Netzreservebedarf bei 1.900 MW. Hier geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass im Jahr 2018/2019 ein Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und dem österreichischen Übertragungsnetz etabliert sein wird. Die Einführung eines Engpassmanagementverfahrens bewirke, dass die in wenigen Stunden eines Jahres auftretenden handelsseitigen Exportspitzen zwischen Österreich und Deutschland, die aktuell die gefährlichen Netzengpässe in Deutschland verursachen, künftig verhindert werden. Das sei an anderen Grenzen mit den Nachbarstaaten ein übliches und wichtiges Verfahren. Für einen reibungslosen und optimierten Stromhandel zwischen gekoppelten Märkten sei die Umstellung auf ein regionales, lastflussbasiertes Verfahren zur Berechnung der Handelsflüsse notwendig, in der die Engpässe an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten gleichberechtigt behandelt und bewirtschaftet werden. Andernfalls komme es zu Schieflagen, die auch den sicheren Netzbetrieb gefährdeten. Je geringer der Aufwand der Übertragungsnetzbetreiber für die Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs sei, desto kleiner sei auch das Risiko, dass beim operativen Betrieb des Netzes Fehler auftreten.

Der festgestellte Netzreservebedarf von 1.900 MW kann nach Angaben der Behörde durch Kraftwerke in Deutschland gedeckt werden. Daher sei es auch für das Jahr 2018/2019 entbehrlich, bereits jetzt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Solle sich zeigen, dass die Einführung eines Engpassmanagementverfahrens zwischen Deutschland und Österreich sich nicht rechtzeitig realisieren lasse, müssten zusätzliche Resevekraftwerke unter Vertrag genommen werden. Hierfür seien ausreichend Kraftwerke im In- und Ausland vorhanden, die für diesen Zweck verpflichtet werden könnten. Die Überprüfung des festgestellten Netzreservebedarfs für das Winterhalbjahr 2018/2019 werde spätestens im Frühjahr 2018 wiederholt.