Windenergie: BNetzA bestätigt Offshore-Netzentwicklungsplan 2025


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der Netzentwicklungsplan umfasst vier Netzanbindungen für die Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee an das deutsche Stromnetz, teilte die Behörde mit. Sie dienen der Erschließung räumlich zusammenhängender Windparkgebiete auf See (Cluster), die durch den Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) festgelegt wurden.

Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bildet laut BNetzA-Präsident Jochen Homann eine verlässliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See und einen reibungslosen Übergang hin zur wettbewerblichen Ausschreibung neuer Projekte. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Es handelt sich dabei um die Projekte NOR-3-3, NOR-1-1, NOR-7-1 und NOR-5-2 in der Nordsee sowie die Projekte OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3 in der Ostsee. Der Plan setzt auch die Vorgaben des so genannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

Mit der Einführung der wettbewerblichen Ausschreibungen werde zwar grundsätzlich ein System etabliert, das eine staatliche Planung und Voruntersuchung von Flächen sowie eine Ausschreibung für diese voruntersuchten Flächen vorsieht (so genanntes Zielmodell). Da jedoch einige Windfarmbetreiber bereits Investitionen in Offshore-Projekte insbesondere die Genehmigungsverfahren tätigten, ermögliche das Gesetz für die Jahre 2021 bis 2025 grundsätzlich Ausschreibungen für planungsrechtlich fortgeschrittene Projekte (so genanntes Übergangssystem).

Die Bedarfsermittlung zum Ausbau der Offshore-Anbindungen ging nach Angaben der Bundesnetzagentur mit einer achtwöchigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den geplanten Maßnahmen einher. Im Rahmen dieser Konsultation gingen 156 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Behörde eingeflossen sind. Sämtliche Stellungnahmen seien inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente bei der Entscheidungsfindung gewürdigt worden.