BNetzA: Planungs- und Baufortschritte bei Leitungsvorhaben im Übertragungsnetz


Bei den Leitungsvorhaben im Übertragungsnetz gibt es Planungs- und Baufortschritte. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in verschiedenen Berichten über Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sowie Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, nicht jedoch Leitungsprojekte im Verteilernetz (in der Regel 110 Kilovolt), informiert.

Mit Stand nach dem zweiten Quartal 2016 liegt die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem BBPlG ergeben, derzeit bei etwa 6.100 km. Im Netzentwicklungsplan sind davon etwa 3.050 km als Netzverstärkung kategorisiert. Die Gesamtlänge der Leitungen in Deutschland werde stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore abhängen und sich im weiteren Verfahrensverlauf konkretisieren, heißt es seitens der Behörde. Insgesamt sind rund 350 km genehmigt und 69 km realisiert. Im zweiten Quartal wurden rund vier km realisiert.

Das BBPlG stellt für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes fest. Es enthält die von der BNetzA bestätigten Vorhaben des Netzentwicklungsplans. Von bundesweit 43 Vorhaben sind 16 als länderübergreifend oder grenzüberschreitend im Sinne des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) gekennzeichnet. Bei diesen führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung und im Anschluss die Planfeststellungsverfahren durch. Vier der 36 Vorhaben aus der alten Fassung des Gesetzes wurden aufgehoben. Diese bleiben in der Nummerierung aber bestehen, so dass in der Übersicht der BNetzA insgesamt 47 Vorhaben gezählt werden.

Acht der 43 Vorhaben sind als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) gekennzeichnet. Fünf Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln und fünf Wechselstrom-Vorhaben sind für die Umsetzung mit Erdkabeln auf Teilabschnitten gekennzeichnet. Darüber hinaus ist ein Vorhaben als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile gekennzeichnet und zwei werden als Seekabel ausgeführt.

Bei den Vorhaben aus dem EnLAG liegt die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem EnLAG ergeben, mit Stand nach dem zweiten Quartal 2016 aktuell bei rund 1.800 km. Im zweiten Quartal wurden 15 km fertiggestellt. Insgesamt sind rund 800 km genehmigt und rund 650 km realisiert, das sind rund 35 Prozent der Gesamtlänge. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einer Fertigstellung von rund 45 Prozent der EnLAG-Leitungskilometer bis 2017, heißt es seitens der BNetzA. Noch keines der Vorhaben mit Pilotstrecken für Erd­kabel ist in Betrieb. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion bereitet aktuell den Testbetrieb für das erste 380-kV-Erdkabel-Pilotprojekt in der Gemeinde Raesfeld vor. Im Jahr 2009 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG), um den Ausbau der Übertragungsnetze zu be­schleunigen. Geplant werden die EnLAG-Vorhaben in der Zuständigkeit der Länder.

Das EnLAG listete ursprünglich 24 Ausbauprojekte auf und stufte sie als notwendig für die künftige Energieversorgung in Deutschland ein. Nach einer Prüfung bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans 2022 wurden zwei der Vorhaben gestrichen. Sechs der 22 Vorhaben sind als Erdkabel-Pilotprojekte gekennzeichnet. Bei diesen Vorhaben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Teilerdverkabelung.

Zusätzlich zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans und des Energie­leitungs­ausbau­gesetzes werden auch die Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee ausgebaut, die die Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz auf dem Festland verbinden.

Der Ausbaubedarf wird im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) festgelegt. Man unterscheidet dabei zwischen Start- und Zubaunetz. Das Zubaunetz umfasst alle Netzanbindungen, die im aktuellen Offshore-Netz­entwicklungs­plan 2024 bestätigt wurden. Das Startnetz umfasst dagegen die bereits in Betrieb genommenen Anbindungssysteme. Auch geplante oder beauftragte Leitungen zu Windparks, für die schon vor Aufstellung des O-NEP eine Netz­anbindungs­zusage bestand, werden zum Start­netz gerechnet. Mit Stand nach dem zweiten Quartal 2016 umfasst das Startnetz in der Nordsee 7,1 GW Übertragungskapazität, das Zubaunetz 1,8 GW.In der Ostsee liegt die Kapazität des Startnetzes bei 1,1 GW und die des Zubaunetzes bei 0,5 GW.

Die Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest, kurz: PCI) sollen zu einem funktionierenden Energiebinnenmarkt und zur Versorgungssicherheit in der Europäischen Union beitragen. Im Strombereich haben aktuell 20 PCI einen direkten Bezug zu Deutschland. Davon sind 13 im BBPlG enthalten und sieben im EnLAG). Hinzu kommen ein Phasenschieber und ein Pumpspeicherkraftwerk.