„Wenn diese Pläne umgesetzt werden, würde dies die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gefährden“, teilte der Frankfurter Versorger anlässlich der Vorlage der Halbjahreszahlen mit.
Von der geplanten Reform, die eine Abschmelzung der Berechnungsniveaus der vermiedenen Netznutzungsentgelte bereits ab 2018 statt wie ursprünglich geplant ab 2021 vorsieht, wären auch die hocheffizienten Frankfurter Heizkraftwerke betroffen. „Ohne die lastnahe und steuerbare dezentrale Erzeugung mittels KWK würde auch deren netzentlastende Wirkung entfallen“, sagte Mainova-Vorstandschef Constantin H. Alsheimer. „Wir fordern, dass die netzentlastende, systemstabilisierende Wirkung dezentral und verbrauchsnah einspeisender KWK-Anlagen auch weiterhin vergütet wird.“
Auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hatte bei seiner Bewertung des Strommarktgesetz und EEG 2017 angemerkt, dass das Entfallen der vNNE im Jahr 2021 den Beitrag der netzdienlichen Einspeisungen in Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze durch disponible KWK-Anlagen verkenne und die Minderung des notwendigen Netzausbaus durch die Wirkung flexibel eingesetzter KWK-Anlagen nicht gewürdigt werde (EUWID 29/2016).