Ein Jahr Mieterstromgesetz: BSW-Solar und GdW wollen Nachbesserungen


Von Juli 2017 bis April 2018 sind nach Angaben der beiden Verbände 108 Mieterstromprojekte, die nach dem Mieterstromgesetz gefördert werden, bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet worden. Die Gesamtleistung der dabei installierten Photovoltaikanlagen beträgt 2,8 MWp. Damit sei die jährliche Höchstgrenze von 500 MWp nicht im Ansatz ausgeschöpft.


Zudem wurde nach Einschätzung von GdW und BSW damit nicht einmal ein Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Laut der Studie können bis zu 3,8 Mio. Wohnungen mit solarem Mieterstrom versorgt werden.


In einer gemeinsamen Analyse hatten der BSW-Solar, der GDW sowie der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen bereits festgestellt, dass allein in den 20 größten Städten Deutschlands 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden entstehen und rund 1,4 Mio. Mieter mit Solarstrom versorgen könnten.


Großes Potenzial für Mieterstrom in Deutschland

Mit besseren Rahmenbedingungen ließe sich das große Potenzial des Mieterstroms in Deutschland heben, sind sich die Verbandsvertreter einig. „Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.


„Millionen Mietern sollte ein barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden“, meint der Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, Carsten Körnig.


In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätige sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen. Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 Prozent eher zufrieden, 3 Prozent sehr zufrieden).


Abschreckend wirken in dem Gesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.


Abschaffung der EEG-Umlage auf direkt gelieferten Solarstrom gefordert

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direkt gelieferten Solarstrom (74 Prozent), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen.


„Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen“, so Körnig.


Im Mai und Juni 2018 beantworteten 169 Unternehmen der Solar-/Energie- und Wohnungswirtschaft einen Onlinefragebogen des BSW Solar. Davon füllten 118 Befragte den ganzen Fragebogen aus.