Energieeffizienzgesetz: 2017 sparten die österreichischen Unternehmen 4,27 PJ ein


Die Unternehmen in Österreich haben 2017 im Rahmen der Verpflichtungen aus dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) 4,27 PJ an Energie eingespart. Wie die Österreichische Energieagentur mitteilt, hat die heimische Wirtschaft für diese bereits dritte Verpflichtungsperiode insgesamt 7.562 Energieeffizienzmaßnahmen gemeldet. Davon kamen 6.578 von so genannten verpflichteten Energielieferanten. Zudem gab es gemäß den Datenbank-Eintragungen 984 freiwillige Maßnahmen.


Dabei handelt es sich um erste Auswertungen, die jetzt im Detail überprüft werden. Es wurden Maßnahmen in den Bereichen Heißwasser und Warmwasser, Beleuchtung, industrielle Anlagen und Prozesse sowie Maßnahmen Bewusstseinsbildung und im Bereich Mobilität gemeldet.


Serviceleistungen rund um das Energieeffizienzgesetz ausgebaut

Aufgabe der Energieagentur sei es, den Unternehmen ein zuverlässiges, stabiles und sicheres System zur Verfügung zu stellen, über das sie ihre Energieeffizienzmaßnahmen fristgerecht und einfach melden können. Das sei auch in der dritten Verpflichtungsperiode wieder erfolgreich gelungen, so Peter Traupmann, der Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur, die die von der EU geforderte Monitoringstelle betreibt. Darüber hinaus seien die Serviceleistungen rund um das Energieeffizienzgesetz entsprechend dem Feedback der Unternehmen aus dem vergangenen Jahr weiter ausgebaut worden.


Bis zum Jahr 2020 soll die Energieeffizienz in der EU und in Österreich um 20 Prozent gegenüber einem Business-as-usual-Szenario steigen. Das sind die Ziele des Klima- und Energiepakets 2020 der Europäischen Union, die in Österreich durch das Energieeffizienzgesetz (EEffG) umgesetzt werden. Aufgabe der Monitoringstelle Energieeffizienz ist, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln.


Gesetz setzt neben strategischen Maßnahmen auf Verpflichtungssystem

Das österreichische Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Geräts oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist.


Neben Energielieferanten erfasst das Gesetz auch große Energie verbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren. Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Gesetz nicht umfasst.