Einheitliche Prüfung: Welche Qualifikationen sollte ein Energieberater haben?


Das Vorhaben, eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater zu entwickeln, sei besonders im Rahmen eines durchgeführten Expertenworkshops sehr positiv bewertet worden, berichtet die BfEE. Vielen Akteuren sei daran gelegen, die Anerkennung von Energieberatern in den Bundesförderprogrammen über einen alternativen Zugangsweg zu ermöglichen. Darüber hinaus könnte die Prüfung auch im Rahmen der Qualitätssicherung einen wichtigen Beitrag leisten.


Im Rahmen des von der BfEE beauftragten Projektes hat ein Konsortium unter Leitung der Universität Kassel die notwendigen Fachkompetenzen für eine qualitativ hochwertige Energieberatung analysiert, beschrieben und gewichtet. Anschließend untersuchten die Auftragnehmer, inwiefern die klassischen Ausbildungswege von Energieberatern diese notwendigen Inhalte abdecken.


Vielfältige Wege der Qualifizierung zum Energieberater nicht immer abgebildet

Die fachlich hohe Qualifikation, die die Energieberater benötigen, um den sehr unterschiedlichen und komplexen Anforderungen an eine Energieberatung gerecht zu werden, ist in den Beratungsförderprogrammen i.d.R. über abschließend festgelegte Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge und Weiterbildungen geregelt. Allerdings würden die vielfältigen Wege der Qualifizierung zum Energieberater nicht immer abgebildet, heißt es in dem Bericht.


Der Bericht gliedert die notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten in 7 Bereiche:

  1. Rechtliches:
    Gesetzliche Rahmenbedingungen und Normen bei Gebäuden und Unternehmen, Energieeinsparverordnung.
  2. Physikalische und physiologische Grundlagen:
    Meteorologie, Wärmephysiologie und Raumluftqualität, Thermodynamik, Strömungsmechanik, Elektrotechnik.
  3. Gebäude und Gebäudehülle:
    Gebäudekonzepte, Bauphysikalische Grundlagen, Bau- und Wärmedämmstoffe, Wärmedämmsysteme, Bauteilkonstruktionen, Schwachstellen Gebäudehülle, Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz.
  4. Gebäudetechnik:
    Heizungstechnik, Warmwasserbereitung, Wohnungslüftung, Raumlufttechnik Nichtwohngebäude, Kältetechnik, Künstliche Beleuchtung, Elektrische Energieerzeugung, Kopplungsprozesse, Gebäudeautomation.
  5. Querschnittstechnologien:
    Elektrische Antriebe, Strömungsmaschinen, Druckluft, Wärmerückgewinnung, Informations- und Kommunikationstechnologie.
  6. Bilanzierung und Wirtschaftlichkeit:
    Energetische Bilanzierung, Emissionen, Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich, Energiedatenerhebung- und –auswertung, Wirtschaftlichkeit, geringinvestive Maßnahmen, Fördermöglichkeiten, Energieeinkauf, Contracting.
  7. Projektbericht und Beratungskompetenz:
    Förderspezifische Details, Projekt- bzw. Energieberatungsbericht, Beratungskompetenz.


Entwicklung eines geeigneten Prüfkonzeptes

Im Rahmen des Projektes wird nun in einem nächsten Schritt ein geeignetes Prüfkonzept entwickelt und erprobt. Insbesondere im Wohngebäudebereich seien die Anforderungen an und die Vorgehensweise bei Energieberatungen über viele Jahre hinweg gereift, so dass die Erarbeitung eines praxistauglichen Konzeptes gut umsetzbar sei, heißt es.


Eine Modularisierung der Prüfung mit dem Ziel, einzelnen Prüflingen aufgrund Ihrer Vorbildung Prüfteile zu erlassen, wird als schwierig erachtet, da aufgrund der Vielfalt an unterschiedlichen Ausbildungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eine zuverlässige allgemeine Aussage zu erworbenen Kompetenzen und Fachkenntnissen innerhalb einer Ausbildung kaum möglich sei. Berücksichtigt man darüber hinaus noch, dass nicht nur die Ausbildungen, sondern auch die Wissenselemente einer dynamischen Veränderung unterliegen, erscheint eine Modularisierung der Prüfung nicht sinnvoll, heißt es.