Mieterstrom und Quartierskonzepte: Bundesrat forciert die Energiewende in den Städten


Der Bundesrat stellte fest, dass Mieterstromanlagen und Quartierskonzepte zur Energieversorgung wichtige Elemente in einem dezentralen und auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystem sind und einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des lokalen Stromnetzes in urbanen Räumen leisten können.


Photovoltaik sei in Städten geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei. Dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern stehe jedoch eine unnötige Begrenzung von Mieterstromprojekten auf maximal 100 kWp pro Gebäude entgegen. Das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, insbesondere Mietshäusern in den Städten sei deutlich höher. Die Begrenzung solle deshalb aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt werden, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt.


Direktvermarktung erleichtern

Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr halten die Länder für energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig. Sie sei ebenfalls zu streichen. Außerdem plädieren sie dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen sowie die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern.


Dazu regt der Bundesrat an, die so genannte De-Minimis-Grenze für die Direktvermarktungspflicht aus Mieterstromanlagen deutlich zu erhöhen, mit der Maßgabe, dass der überwiegende Anteil des in der Mieterstromanlage erzeugten Stroms innerhalb des Mieterstromobjekts verbraucht wird.


Verhindert werden muss nach Ansicht des Bundesrates, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Um bürokratische Hemmnisse bei Mieterstrommodellen zu beseitigen, schlägt er die Einführung von Bagatellgrenzen vor. Zu prüfen sei auch, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.


Besserer Einsatz von KWK

Die Länder sprechen sich auch für eine intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) aus. Die Flexibilisierung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen sei insbesondere auch in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssige regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen.


Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es nach Angaben des Bundesrates allerdings nicht.


Bereits vor einem Monat hatte der Bundesrat eine gemeinsame Entschließung der Länder Thüringen und Berlin zum Thema Mieterstrom verabschiedet.