Bislang konnten Vermieter etwa beim Einbau einer neuen Heizung elf Prozent der Modernisierungskosten umlegen. In Regionen mit Wohnungsmangel sollen es künftig nur noch acht Prozent sein. Die Energieeffizienzbranche hält die Bemühungen für mehr Mieterschutz für richtig, warnt aber davor, den Klimaschutz aus dem Auge zu verlieren.
Die bestehende Mietpreisbremse wird für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt unter anderem mit neuen Auskunftspflichten für Vermieter verschärft, die eine Miete verlangen, die deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Verschärfung war ein zentrales Anliegen der SPD. Nun kann das Gesetz im Bundestag diskutiert, gegebenenfalls geändert und beschlossen werden. Wenn es nach Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geht, tritt es Anfang kommenden Jahres in Kraft.
Hohe Mietpreise müssen dem Mieter künftig begründet werden
Wenn Vermieter künftig eine Miete verlangen, die mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt, müssen sie das gegenüber dem Mieter begründen – etwa mit einer kostspieligen, umfassenden Sanierung. „Tun sie dies nicht, sind die Mieterinnen und Mieter auch nicht verpflichtet, diese höhere Miete zu bezahlen“, sagte Barley.
Zur Begrenzung der Modernisierungsumlage kommt eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, eine Modernisierung mit der Absicht anzukündigen oder durchzuführen, die alten Mieter loszuwerden. Mieter haben dann Anspruch auf Schadenersatz, Vermietern droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Den Gesetzentwurf hatte Barley bereits im Juni vorgelegt, Union und SPD hatten über Details länger gestritten.
„Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage“
„Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage“, kommentierte Barley. „Auch Innenstädte müssen für Normalverdiener weiterhin bezahlbar sein.“ Im Grundgesetz stehe „Eigentum verpflichtet“, daran müssten sich auch Finanzinvestoren und Spekulanten halten. Neben der Ausweitung des Mieterschutzes werde der Bund zusätzlich mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren, private Investitionen fördern und Familien bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.
Verbände der Energieeffizienzbranche mahnten anlässlich der Beratungen zum Mietrechtsanpassungsgesetz, dass Mieter- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Werde die Modernisierungsumlage – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – gesenkt, müssten an anderer Stelle besserer Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen attraktiv bleiben. Denn ohne umfassende Modernisierungen im Gebäudebestand seien die Klima- und Energiewendeziele Makulatur, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff), des Verbands für Wärmelieferung (VfW) und des Bundesverbands der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH).
Energetische Modernisierungen werden zu Unrecht zum Haupt-Sündenbock für Mietpreissteigerungen gemachtChristian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff
Konkret sprechen sich die Verbände für eine weniger restriktive Kappungsgrenze für die Umlage von Modernisierungskosten, den Verbleib öffentlicher Fördermittel beim Vermieter, die Schaffung einer beschleunigten Modernisierungs-Abschreibung (AfA) für Vermieter und bessere Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aus.
„Energetische Modernisierungen werden zu Unrecht zum Haupt-Sündenbock für Mietpreissteigerungen gemacht“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. Man hoffe, dass die Mietrechtsnovelle zu einer Versachlichung der Debatte führe und die energetische Modernisierung gezielt als Mittel zur Entlastung von Energie- und damit Wohnkosten unterstützt werde. „Klimaschutz und Mieterschutz müssen dabei Hand in Hand gehen.“
Kappungsgrenzen führen „eher zu Sanierungsdumping als zu mehr Mieterschutz“
Nach Einschätzung von GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann, könnte der Schuss mit dem Gesetzentwurf nach hinten losgehen. „Die Senkung der Modernisierungsumlage und die Einführung der Kappungsgrenze von drei Euro je Quadratmeter machen umfassende, systemisch-energetische Modernisierungen nahezu unmöglich und führen eher zu Sanierungsdumping als zu mehr Mieterschutz.“ In Anbetracht des im letzten Jahr um rund 50 Prozent gestiegenen Heizölpreises lohne sich Energieeffizienz nicht nur, „sondern ist das Gebot der Stunde.“
Auch VfW-Geschäftsführer Tobias Dworschak sieht Verbesserungsbedarf. „Professionelle Energiedienstleistungen können helfen, das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden. Leider sieht das Gesetz nicht vor, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern.“ Im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums habe man sich auf Möglichkeiten hierzu verständigt. „Diese sollten jetzt berücksichtigt werden.“ (dpa/EUWID)