Wie es auch im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün steht, wollen die Grünen ein eigenes Wärmegesetz für das Land Berlin schaffen – ähnlich wie in Baden-Württemberg. Demnach solle künftig in jedem Gebäude in der Hauptstadt, bei dem eine alte Heizungsanlage durch eine neue ausgetauscht wird, der Wärmeenergiebedarf verpflichtend zu einem Mindestanteil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Eine konkrete Höhe wurde in dem Papier nicht festgelegt. Dabei könnten Solarthermie durch Kollektoren auf dem Dach, Wärmepumpen oder Fernwärme aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen. Erneuert wurde auch die Forderung nach einer Solaranlagen-Pflicht auf Dächern von Neubauten.
Die Grünen wollen auch bei der Verwaltung ansetzen. Als einer der größten Verbraucher von Energie und Ressourcen und Eigentümerin von Immobilien komme ihr eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz zu. Bis 2030 soll die Berliner Verwaltung CO2-neutral sein. Die Einhaltung von Zeitplänen auf dem Weg dorthin soll künftig an die jährlichen Boni der Vorstände von öffentlichen Unternehmen gekoppelt werden, heißt es in dem Papier.
Im Verkehrsbereich fordern die Grünen bis 2030 in der Innenstadt eine Tabuzone für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Neben dem Ausbau des ÖPNV soll eine City-Maut oder eine Nahverkehrsabgabe Anreize schaffen, um vom Auto auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Schwere und schmutzige Fahrzeuge sollen schrittweise mehr zahlen, leichte und saubere dauerhaft weniger. Im Flugverkehr soll es ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr geben. Und Dienstreisen der Berliner Verwaltung innerhalb Deutschlands per Flugzeug soll es ab 2020 nicht mehr geben. (dpa)