BEE schlägt Wärmebonus im KWKG vor, der die Einbindung von Erneuerbaren prämiert


Der aktuell in der Fernwärme genutzte Erzeugungs- und Brennstoffmix mit einer Grundlasterzeugung auf Basis von weitgehend fossiler KWK werde dieser Zielsetzung allerdings nicht gerecht.


Zur Weiterentwicklung der KWK zu einem flexiblen Mittel- und Spitzenlasterzeuger, der zudem den Anforderungen an den Klimaschutz Rechnung trägt, schlägt der BEE die Einführung eines Bonus vor, der die zunehmende Einbindung von Erneuerbaren prämiert und damit ökonomische Anreize für eine systemdienliche Fahrweise der KWK-Anlage setzt. „Der Bonus orientiert sich an der Fördersystematik des KWKG und wird „on top“ auf den KWK-Zuschlag gewährt. Das aus der innovativen KWK bekannte Grundkonzept einer Kombination von KWK-Anlage und Erzeugung Erneuerbarer Wärme im gleichen Wärmenetz bleibt erhalten, sodass die Einbindung in das KWKG politisch kurzfristig umsetzbar ist“, so Peter.


Technologiespezifische Boni

Aus Sicht des BEE sollten für die einzelnen Optionen der erneuerbaren Wärme technologiespezifische Boni gelten: „Die einzelnen Technologien, wie z.B. Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und Bioenergie unterscheiden sich in ihren Kostenstrukturen. Durch die technologiespezifische Ausgestaltung wird dieser Tatsache Rechnung getragen“, so Peter. Ein pauschaler Bonus über alle Technologien hinweg würde zwar aktuell kostengünstige Lösungen anreizen, langfristig sinnvolle und innovative Versorgungslösungen, die aktuell noch keine Marktreife besitzen, würden dadurch allerdings nicht berücksichtigt.


Wie es in dem Positionspapier des BEE heißt, soll der EE-Wärmebonus dem Anlagenbetreiber bei einem Mindestanteil von 5 Prozent erneuerbarer Wärme im KWK-Teilsystem gewährt werden und sich mit zunehmenden Erneuerbaren Anteilen erhöhen. Aufgrund der Wechselwirkungen mit der Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlage erhöhe sich der Förderbedarf mit zunehmenden Anteilen von erneuerbarer Wärme bei einigen Technologien in exponentieller Form. Das liege u.a. daran, dass bei Einbindung anderer Wärmequellen bei feststehendem Wärmebedarf in einem KWK-System die fossile Stromerzeugung, die vergütet wird, sinke. Investitionskosten müssten also auf eine geringere Strommenge umgelegt werden.


Bei der großen Solarthermie sei der Förderverlauf bei zunehmender Bespeisung von Nah- und Fernwärmenetzen aufgrund von preislichen Skaleneffekten allerdings linear einzuschätzen. Auch bei der Nutzung von Biomasse-KWK steige der Förderbedarf nicht in exponentieller Form, da hier die dazugehörige Stromproduktion nicht sinke.


Bestandsanlagen sollten auch den Bonus in Anspruch nehmen können

Um den Einsatz erneuerbarer Energien auch in Wärmenetzen und industriellen Prozessen voranzutreiben, bei denen keine Investition in eine neue KWK-Anlage oder eine großangelegte Modernisierung einer KWK-Anlage geplant sei, sollten auch KWK-Anlagen den Bonus in Anspruch nehmen können, die sich bereits in der KWK-Förderung befinden oder deren maximal förderfähige Volllaststunden bereits abgelaufen sind. Entsprechende Ausgestaltungsoptionen seien zu ermitteln bzw. andere Instrumente zu finden, die den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien bei Systemen der Bestands-KWK ermöglichen, so der BEE.


Zur Finanzierung des Wärmebonus schreibt der BEE, dass vorbehaltlich einer juristischen Prüfung davon ausgegangen wird, dass die von ihm skizzierte Ausgestaltungsoption für den EE-Wärmebonus mit den Kumulierungsvorgaben des KWKG und dem Beihilferecht vereinbar ist. Ende März 2019 habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das EEG 2012 keine staatliche Beihilfe darstellt. Aufgrund eines ähnlichen Wälzungsmechanismus – die KWKG-Förderung wird über die KWK-Umlage auf den Strompreis finanziert – werde die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf das KWKG angenommen.


EE-Wärmebonus über die KWK-Umlage finanzieren

Laut dem BEE macht es in der Konsequenz daher Sinn, den EE-Wärmebonus ebenfalls über die KWK-Umlage und nicht über staatliche Zuschüsse zu finanzieren. Der EE-Wärmebonus würde dann keine staatliche Beihilfe darstellen, sodass Investitionszuschüsse für Erneuerbare Großanlagen (z.B. nach dem MAP oder nach der geplanten Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) zusätzlich in Anspruch genommen werden könnten.


Die Förderung der erneuerbaren Wärme über den KWK-Strom ist nach Meinung des BEE ein sinnvoller Zwischenschritt. Mittelfristig sollte eine stärkere Konzentration auf die direkte Förderung von erneuerbarer Wärme gesetzt werden, sofern nicht durch andere Instrumente der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht wird.