Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum EEG 2012, wonach das deutsche Förderregime für Ökostrom nicht als unerlaubte Beihilfe gesehen wird. Der deutsche Gesetzgeber vertritt mit der Streichung des Vorbehalts die Auffassung, dass die genannten Regelungen ebenfalls keine Beihilfen darstellen. „Das schafft sowohl für die Betreiber von Bestandsanlagen als auch für neue KWK-Projekte mehr Sicherheit“, erklärte der VKU.
Der Verband forderte die Bundesregierung allerdings dazu auf, Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um unterschiedliche Rechtsauffassungen in Einklang miteinander zu bringen. „Nur wenn ein langwieriger Rechtsstreit vor dem EuGH vermieden wird, erhält die Branche die notwendige Investitionssicherheit für neue KWK-Anlagen“, sagte VKU-Chefin Katherina Reiche.
Bagatellgrenze für Energieaudits
Darüber hinaus wurde in dem Gesetzespaket eine so genannte Bagatellgrenze für Energieaudits eingeführt. Künftig sind kleine Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh jährlich nicht mehr verpflichtet, ein Audit durchzuführen. Audits mit speziellen Energieberatern müssen seit 2015 alle vier Jahre durchgeführt werden. Bei kleineren Unternehmen seien die Kosten für die Beratung allerdings oft höher gewesen als der Nutzen, heißt es in der Begründung des Gesetzes. (MBI)