Nordrhein-Westfalen hatte vorgeschlagen, dass neben den energetischen Anforderungen auch die für die Bevölkerung wichtigen Aspekte bezahlbarer Wohnraum und Vermeidung steigender Mietpreise explizit in das geplante bundesweite Gebäudeenergiegesetz aufgenommen werden. Die Bundesregierung wollte es mit der Initiative auffordern, den entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Ordnungsrecht im Baubereich zu vereinfachen: Die bisherige Energieeinsparverordnung (EneV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in dem neuen GEG gebündelt werden. Die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau gelten dabei allerdings fort. Nordrhein-Westfalen wollte daher mit seiner Initiative einen weiteren Kostenauftrieb für Mietpreise vermeiden.