Neue Geschäftsmodelle nur bei freiem Zugang der Marktteilnehmer zu Energiedaten möglich


Dort wurden Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission darüber geführt, wie der Zugang zu Energiedaten organisiert werden kann, um Daten zu schützen und gleichzeitig energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle zu ermöglichen.


Anlass des Workshops war das EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ (Clean Energy Packet), das sich mit dem Energierecht in der Europäischen Union für den Zeitraum 2021 bis 2030 befasst. Bis Juli 2019 werden, so der bne, alle im Paket enthaltenen vier Richtlinien und vier Verordnungen von Europäischem Rat und Parlament final bestätigt und verabschiedet sowie in die Nationalsprachen der Mitgliedsstaaten übersetzt sein.


Danach haben die einzelnen EU-Staaten insgesamt 18 Monate Zeit, die Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen. Bereits jetzt sei aber schon der Prozess der „Secondary Legistlation“ im Gang: Die EU-Kommission formuliert Interpretationshilfen, die Nationalstaaten helfen können, das Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ ab Sommer 2019 in nationales Recht umzusetzen.


Level playing field für alle Marktteilnehmer Ziel

Busch betonte, die europäische Energiewende sei ohne Digitalisierung unmöglich und diese wiederum sei unmöglich ohne den Zugang zu den Energiedaten. Ziel jeder Gesetzgebung zu Zugang über Energiedaten müsse ein level playing field für alle Marktteilnehmer sein, und die EU-Vorgaben müssten so formuliert sein, dass sie Rahmenbedingungen für den Markt festlegen, nicht aber den Markt selbst definieren.


Nur so könne es gelingen, dass die europäischen Nationalstaaten einheitliche Standards für Energiedaten schaffen, die auch zukünftige, heute noch nicht absehbare Geschäftsmodelle ermöglichen. Laut dem bne-Geschäftsführer muss ein freier Datenfluss ermöglicht werden. Die Standardisierung des Datenaustauschs und die Interoperabilität – d.h. die Fähigkeit von zwei oder mehr Energieanwendungen, miteinander zu kommunizieren, Informationen auszutauschen und zu verwenden – seien Schlüsselfaktoren für die Organisation dieses freien Datenflusses.“


Misslungener Smart Meter-Rolloaut zeigt Probleme eines überregulierten Rechtsrahmens

In Deutschland zeige der misslungene Rollout von Smart Meter-Gateways, welche Probleme ein überregulierter Rechtsrahmen hervorbringt, moniert Busch. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem darin enthaltenden Messstellenbetriebsgesetz (MSbG) regelt diesen Themenbereich. Das EU-Paket hat insbesondere mit der Strombinnenmarkt-Richtlinie und ihren Vorgaben u.a. für moderne Messeinrichtungen, Smart-Meter-Gateways und intelligente Messsysteme direkten Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung.


Impulse aus Brüssel müssten dafür sorgen, dass das Messstellenbetriebsgesetz so überarbeitet wird, dass ein klarer und widerspruchsfreier Regulierungsrahmen entsteht, der sowohl Datenschutz und Sicherheitsstandards vorgibt als auch einen Wettbewerb um die besten Lösungen ermöglicht, fordert Busch.