Seit über sechs Monaten werde ein neuer Vorschlag für das GEG zwischen den Ressorts Wirtschaft, Bau und Umwelt hin und her gereicht. Dieser Entwurf, der nicht im Entferntesten die Klimaschutzanforderungen im Gebäudebereich adressiere, sei am 29. Mai ohne finalen Konsens zwischen den Ressorts an die Bundesländer und Verbände zur Konsultation gegangen. Anmerkungen des Bundesumweltministeriums seien nicht enthalten.
Ambitionierte energetische Anforderungen für Gebäude, um die Klimaziele nicht erst 2050 sondern schon 2020 einzuhalten, seien in dem vorliegenden GEG-Entwurf des nicht enthalten, so die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz: „Wir fordern daher, den aktuellen Entwurf des GEG zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Neubauten von heute müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für Neubauten der KfW-Effizienzhaus 40 Standard festgeschrieben werden.“
BEE-Präsidentin Simone Peter hält den Entwurf ebenfalls für ungeeignet, um der Energiewende im Gebäudebereich entscheidende Impulse zu geben. Im Wesentlichen schreibe dieser den Status Quo fest, ohne wirksame Verbesserungen für den Klimaschutz. Damit könnten die Klimaschutzziele in der Wärme- und Kälteversorgung nicht erreicht werden. „Als hätte es weder die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens gegeben, noch die stetigen und anhaltenden Proteste junger Menschen für eine effektive Klimaschutzpolitik oder die klare inhaltliche Ausrichtung der Europawahl für Klimaschutz, stolpert die Bundesregierung klimapolitisch weiter. Die Klimaziele geraten so immer weiter aus dem Fokus“, meint Peter.
Verschlechterungen im Entwurf bei Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme
Gegenüber dem Entwurf vom November 2018 zeige der aktuelle, so die BEE-Präsidentin, zum Teil sogar Verschlechterungen. Dies betreffe den Verzicht auf die Umstellung der Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme. Hier soll es nun bei der überholten Stromgutschriftmethode bleiben. Diese weise den Primärenergieaufwand bei der Fernwärme ausschließlich dem erzeugten Strom zu und tue so, als würde die Wärme primärenergiefrei erzeugt. „Das GEG wird infolgedessen keinen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien in der Fernwärme leisten“.
Aus Sicht des BEE sollte – wie im bisherigen Gesetzentwurf – zeitnah und mit Übergangsfristen für Bestandsnetze von etwa fünf Jahren auf die so genannte Carnot-Methode umgestellt werden. Diese Einführung nunmehr für den Zeitraum ab 2030 zu prüfen, sei ein erneutes Vertagen von Lösungen, die man heute bereits ergreifen könne. Die Carnot-Methode wird als Verfahren genutzt, um bei energetischen Kuppelprodukten den Brennstoffeinsatz, aber auch andere Inputfaktoren wie CO2-Emissionen oder variable Kosten, auf die Kuppelprodukte aufzuteilen.
Ziele ambitioniert setzen
Außerdem müsse, so Peter, die Förderung fossil befeuerter Heizsysteme beendet werden: „Klimaschutz und neue Ölheizungen – das passt nicht zusammen. Die Förderung von Öl- und Gasheizungen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, muss das GEG in Zukunft ausschließen.“ Auch die DUH fordert, dass die Ausnahmen für Bestandsgebäude, zum Beispiel beim Kesseltausch, reduziert werden. Der Einbau neuer Ölheizungen sollte aus Sicht der Umwelthilfe ab 2020 verboten und am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden. Nur so könne das GEG die längst überfälligen Weichen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor stellen.
Laut dem BEE müssen die Ziele des GEG ambitioniert gesetzt werden. Es reiche nicht, nur ein allgemeines Klimaziel für 2050 zu formulieren. „Erforderlich sind im GEG auch Ziele für den Anteil erneuerbarer Wärme und den Anstieg der Energieeffizienz – und zwar nicht nur für 2050, sondern auch Zwischenziele für 2030 und 2040. Dass sich das Energie- und Bauministerium aber nicht einmal auf eine Fortschreibung des seit zehn Jahren geltenden Ziels verständigen kann, den Anteil Erneuerbarer Wärme bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar für ein Gesetz, das frühestens am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird“, erklärte Peter.