Im Rahmen der Studie „Kommunale Infrastruktur – Aufbruch in eine smarte Zukunft“ wurden Städte unterschiedlicher Größe, auch Kleinstädte mit weniger als 50.000 Einwohnern, befragt.
Gleichzeitig befragte BET in diesem Zusammenhang auch 58 Versorgungsunternehmen, in welchem Maß sie sich schon mit vier Anwendungsgebieten beschäftigen: adaptive Straßenbeleuchtung, Flexibilitätsnutzung und Smart Grid, Autonomer und intelligenter ÖPNV, Intelligente Verkehrssteuerung und Parkraummanagement. Mit der Umsetzung der vier Bereiche haben zwischen fünf und 14 Prozent der Befragten begonnen. Das Thema Flexibilitätsnutzung und Smart Grid wurde noch von keinem der befragten Versorger angegangen.
Umfangreicher Masterplan nicht unbedingt erforderlich
Aus den wichtigsten Erfahrungen der 35 Smart-City-Projekte hat das BET auch Handlungsempfehlungen für die Praxis zusammengefasst. So sollte der konkrete Nutzen des Projekts klar kommunizieren lassen. BET empfiehlt auch Kooperationen für kleine Kommunen und Stadtwerke, um alle benötigten Kompetenzen bereitstellen zu können. Ein umfangreicher Masterplan sei nicht unbedingt erforderlich. Allerdings könnten eine „methodisch sauber entwickelte, individuelle Smart-City-Vision und klare Prioritäten sowie die Bereitschaft zum schnellen Start“ zum Erfolg führen, heißt es in den Vorschlägen.
BET weist auch darauf hin, dass zwar LoRaWAN als Kommunikationstechnologie weit verbreitet sei. Doch sei eine geeignete Kombination verschiedener Technologien sinnvoll, um eine breite Palette von Anwendungen zu erschließen. Zur Finanzierung wird die Einbindung langfristiger Technologiepartner empfohlen.
Profitabilität steht nicht unmittelbar im Mittelpunkt
Die 35 befragten Städte und Stadtwerke haben aus eigener Erfahrung gemerkt, dass der Weg vom bloßen Reden bis zum Beginn des konkreten Handelns und damit zum Start der Lernkurve die größte Hürde darstellte. Rückblickend sind sie sich einig, dass der wichtigste Schritt war, überhaupt in die smarte Zukunft gestartet zu sein.
Bei vielen der untersuchten Projekte steht nicht unmittelbar die Profitabilität im Mittelpunkt, sondern die Verbesserung der Standortfaktoren für die lokale Wirtschaft und der Lebensbedingungen für die Bürger, heißt es. Die Motivation für diese Städte, Gemeinden und kommunalen Unternehmen sei es, hohe Lebensqualität und eine gute regionale Wirtschaftskraft herzustellen sowie häufig auch die Lebensbedingungen in ländlichen und städtischen Regionen durch eine gute Daseinsvorsorge einander anzunähern.
Stadtwerk als lokaler Akteur
Für viele Stadtwerke sei Smart City eine Chance, als innovatives Unternehmen wahrgenommen zu werden. Das resultierende positive Image, neue digitalisierte Produkte und innovative Kombiprodukte schafften gut nutzbare Differenzierungsmöglichkeiten gegenüber der Konkurrenz und ermöglichen nachhaltigen Geschäftserfolg. Hierzu wurde auch häufig betont, dass das Stadtwerk als lokaler Akteur durch seine Kundennähe und das Vertrauen der Kunden einen wesentlichen Trumpf in der Hand hält, den es in nachhaltige Geschäftsvorteile gegenüber globalen Akteuren übersetzen kann, wenn es schnell genug handelt.
Es gibt aber auch Stadtwerke, die Smart-City-Projekte nur bei untermauertem Geschäftsplan beginnen und dessen Realisierung genau überwachen. Ein Stadtwerk konnte durch die smarte Vernetzung der Abwasseraufbereitung mit der erneuerbaren Stromversorgung hohe jährliche Einsparungen generieren – selbst unter Berücksichtigung aller notwendigen Investitionen. Auch in anderen Sektoren erwarten kommunale Unternehmen durchaus profitable Geschäftsmodelle, wie z. B. über das Zurverfügungstellen der eigenen Glasfaser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur als Grundlage für den Rollout des 5G-Mobilfunks durch private Telekommunikationsanbieter.
Grundsätzlich müsse das Stadtwerk oder die Kommune bereit sein, die finanziellen Risiken zu tragen, die mit der Erschließung eines neuen Themenfeldes einhergehen – hierbei bilde Smart City keine Ausnahme. Fördergelder helfen, das Risiko zu mindern, doch auch hier gehen Stadtwerk und Stadt teilweise in finanzielle Vorleistung, bevor ein Förderbescheid feststeht. (MBI/EUWID)