VfW, bne und BDEW bewerten EffStra 2050 der Bundesregierung im Wesentlichen positiv


Wie er in einer Stellungnahme schreibt, sieht er in einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft –noch weiteres Potenzial, auch und gerade, um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Die Energieeffizienzstrategie ist Teil der im Rahmen des Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossenen Maßnahmen.


Die Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen begrüßt u.a. die im Entwurf geplanten Maßnahmen zum Ausbau des Energiedienstleistungsmarktes und zum Abbau von Informationsdefiziten sowie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere die geplante verbesserte Berücksichtigung von Contracting Modellen in der Förderung. Positiv sieht der VfW auch Maßnahmen wie die Weiterentwicklung energetischer Standards und die Umstellung von Wärmenetze auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme oder Modellprojekte zum Energiespar-Contracting.


VfW sieht Verbesserungspotenzial bei der dezentralen Quartiersversorgung

Verbesserungspotenzial sieht der VfW u.a. beim Thema Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der dezentralen Energieversorgung. Der Entwurf des EffStra adressiert den Quartiersansatz als zukunftsweisendes Modell und benennt die Kombination aus Verbesserungen der Energieeffizienz sowie einer Stärkung der entsprechend stärkeren Nutzung dezentraler Energiequellen als ideales Konzept, das es mit der gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie abzustimmen gälte. Der entsprechend favorisierte systemische Ansatz aus Wohnquartier plus Effizienz- und Versorgungsstruktur erfahre indes im Bereich der dezentralen Stromversorgung in der Wirklichkeit viele Widerstände, so der VfW. Insbesondere die aktuelle Unsicherheit und die unklare Rechtslage zum Begriff der Kundenanlage stelle ein wesentliches Hemmnis für die dezentrale Quartiersversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplungs- oder mittels Solaranlagen dar.


Verbessert werden könnten auch die in der EffStra vorgeschlagenen Maßnahmen zu Vorbildfunktion des Bundes und der Länder, zur Gleichstellung von Eigenbetrieb und Energiedienstleistungen, zur Verpflichtung zu Wärmemengenzählern und Mindesteffizienzstandards. Auch müsse es aus Sicht des VfW noch Änderungen geben bei der Verbesserung von Kostenvergleichen, bei der Digitalisierung. Auch sollte die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden nur mit nachgewiesener Energieeinsparung ermöglicht werden.


bne für vorrangige Orientierung an Systemeffizienz

Auch der bne begrüßt den Entwurf, in dem das Bundeswirtschaftsministerium zentrale Herausforderungen im Bereich Energieeffizienz darlegt und weitreichende Lösungsansätze zur Diskussion stellt, wirbt allerdings für eine differenzierte Sichtweise des Effizienz-Leitbildes.

Die Energieeffizienzstrategie 2050 führe das bisherige Konzept fort, dass einerseits Energieeinsparungen unabhängig von der Systemeffizienz die erste Wahl sein sollten, und dass andererseits die Maßnahmen der Effizienzstrategie keine grundsätzliche Antwort auf die Frage liefern, wie das Ziel der Treibhausneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Energieeffizienz sollte immer mitgedacht werden. Aber in manchen Fällen sei es sinnvoll, Energieverluste hinzunehmen oder Kosteneffizienz hinten anzustellen, wenn die Energiebereitstellung oder Nutzung dem Leitbild der Systemeffizienz erfolgt, so der bne.


Es gehe nicht darum, Energie weniger sondern anders als bisher zu verbrauchen. Der bne schlägt daher die vorrangige Orientierung an der Systemeffizienz vor, denn in einem System, das bis zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden soll, führt Flexibilität deutlich weiter als einfache Stromeinsparung.


BDEW: Es fehlen sowohl Kosten als auch Einsparerwartungen

Auch der BDEW hat zu dem Entwurf Stellung bezogen und bewertet die grundsätzlich auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative beruhende Maßnahmensystematik im Wesentlichen positiv. Noch fehlten bei den aufgelisteten Einzelmaßnahmen allerdings sowohl Kosten als auch Einsparerwartungen. Eine aus BDEW-Sicht sinnvolle Orientierung an den CO2-Vermeidungskosten sei so nicht erkennbar. Zudem müsse die vorgestellte Maßnahmenliste offen bleiben für die weitere Ausgestaltung im angekündigten Dialogprozess.


Bei den vorgestellten Maßnahmen sei insbesondere die Berücksichtigung von Wärmenetzen sowie Systeme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) und Wärmenetzen (KWK-/Wärmenetzsysteme) positiv zu werten. Dagegen blieben grüne/blaue Gase, also Biomethan oder Wasserstoff aus der Power to Gas-Technologie sowie der Steam Reformierung und der Pyrolyse von Erdgas zu Wasserstoff völlig unerwähnt. Sie unterstützen laut BDEW wirksam die Integration erneuerbarer Energieträger in das Energieversorgungssystem.


Insgesamt seien die Ziele sehr ambitioniert gesetzt, im Vergleich zu dem bisher erreichten müssten zukünftig erheblich größere Einsparungen erzielt werden als in der Vergangenheit. Ob die in der Effizienz-Strategie vorgestellten Maßnahmen dies erreichen können, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Einige gute Ansätze seien beschrieben, grundsätzlich neue Ideen allerdings nicht zu erkennen. Wichtig sei dabei, dass alle Maßnahmen technologieoffen bleiben, um zukünftige Entwicklungspfade und Innovationen nicht zu behindern.


Die Energieeffizienzstrategie 2050 (EEffStra) ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Aus Regierungssicht muss erstens in allen Sektoren der Energiebedarf deutlich und dauerhaft verringert werden („Efficiency first“), zweitens, soweit möglich, eine direkte Nutzung erneuerbarer Energien in allen Sektoren stattfinden und drittens Strom aus erneuerbaren Quellen für Wärme, Verkehr und Industrie im Zuge der Sektorkopplung effizient eingesetzt werden, heißt es im Klimaschutzprogramm. Mit der EffStra sollen Effizienzmaßnahmen für die Dekade 2021 bis 2030 im Sinne einer Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE 2.0) beschlossen und umgesetzt werden, dabei werden auch die im Klimakabinett zu beschließenden Maßnahmen aufgegriffen. Auch soll mit der Energieeffizienzstrategie das nach EU-Recht erforderliche Energieeffizienzziel für 2030 festgelegt werden. Zudem wird ein breiter Dialogprozess „Roadmap Energieeffizienz 2050“ initiiert.