Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus energetisch saniert, soll steuerlich gefördert werden. Im Gegenzug zu einem CO2-Preis im Verkehr soll die Pendlerpauschale für lange Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an soll es statt 30 künftig 35 ct pro km geben. Außerdem plant die Koalition höhere Steuern auf Flugtickets.
Damit mehr Bürger vom Auto auf die Bahn umsteigen, sollen Zugtickets günstiger werden. Dafür soll die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden.
Verkürztes parlamentarisches Verfahren geplant
Das parlamentarische Verfahren soll bereits in der kommenden Woche starten – dann wollen die Koalitionsfraktionen die entsprechenden Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen. Nach Angaben der dpa ist ein verkürztes parlamentarisches Verfahren geplant. So soll das Paket nicht nur in den Bundestag, sondern parallel in die Länderkammer und wenn nötig auch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht werden. Dies sei zwar ein ambitioniertes Vorgehen, hieß es. Aber nur so werde es möglich sein, das Gesamtpaket bis zum Start der parlamentarischen Weihnachtspause am 20. Dezember noch in diesem Jahr abzuschließen.
Zum einen geht es um ein im Bundesrat zustimmungspflichtiges so genanntes Artikelgesetz. Darin sind Einzelpunkte wie die Pendlerpauschale, die Mobilitätspauschale, günstigere Bahntickets oder neue Grundsteuerhebesätze für Windkraft enthalten. Zum anderen will das Kabinett das in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtige Luftverkehrsteuergesetz verabschieden, in dem höhere Steuern auf Flugtickets enthalten sind.
Beim geförderten Gebäude muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln
Der jetzt zum Thema Gebäudesanierung beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind laut einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleiste, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren.
Die Voraussetzung sei lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Sanierungswillige haben dem Ministerium zufolge künftig die Wahl: entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen steuerlich ab, oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien (MAP) und das Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Programmen sieht das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.