Weiterer Versuch zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung


Dabei soll es insbesondere um die Unterstützung von Eigenheimbesitzern gehen. Sie können die Kosten für energetische Modernisierungen bislang nicht geltend machen. Außerdem möchte Bayern, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen solcher Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden, die im Zuge des Gebäudeerwerbs oder im Rahmen von Generalsanierungen erfolgen, berichtet der Pressedienst des Bundesrats.


Der Grundsatz der Freiwilligkeit energetischer Gebäudesanierungen müsse aber zwingend erhalten bleiben, unterstreicht Bayern in dem Antrag. Ob Maßnahmen gefördert werden, sollte deshalb vor allem davon abhängig sein, ob sie auch wirtschaftlich sind. Zur Begründung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen verweist Bayern auf das erhebliche Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor.


Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Beschlussfassung erneut auf die Tagesordnung der Länderkammer.