Kohleausstiegsgesetz: Scharfe Kritik an Gegenäußerung der Bundesregierung


Auch die Forderung, die Grundförderung für die Kombination von Strom- und Wärmegewinnung (KWK) zu erhöhen, weist die Bundesregierung zurück. Gleiches gilt für den Kohleersatzbonus, der den Umstieg von Steinkohle zum Beispiel auf Erdgas fördert. Die Gegenäußerung wurde vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.


Der Bundesrat hatte gefordert, dass Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken sich bis 2030 aufs Abschalten gegen Entschädigung bewerben können statt bis 2026, und dass die maximale Entschädigung für jüngere Kraftwerke nicht sinkt, je später abgeschaltet wird. „Die Bundesregierung lehnt diese Vorschläge ab“, heißt es dazu in der Gegenäußerung.


2038 soll in Deutschland Schluss sein mit der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle. Im Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz ist vorgesehen, dass Steinkohle-Betreiber sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Ziel ist dabei möglichst viel Klimaschutz für möglichst wenig Geld, ohne die Versorgung mit Strom und Wärme zu gefährden. Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht. Für die Braunkohle-Kraftwerke, an denen auch Tagebaue hängen, gibt es einen festen Plan mit Abschaltdaten und Entschädigungen.


„Bundesregierung ignoriert leider weiterhin die berechtigten Sorgen der Energiebranche“


Die Energiewirtschaft reagierte mit scharfer Kritik an der Gegenäußerung. „Die Bundesregierung ignoriert leider weiterhin die berechtigten Sorgen der Energiebranche“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Dabei geht es nicht um Almosen oder ein ‚goldenes Ende‘ für die Kraftwerke. Es geht um die Wahrung rechtstaatlicher Grundsätze, einen erfolgreichen Kohleausstieg, die Wahrung der Versorgungssicherheit sowie darum, die Unternehmen und deren Eigner nicht in finanzielle Schieflagen zu bringen.“ Das betreffe nicht zuletzt viele Kommunen, denen im Zuge der Corona-Krise ohnehin neue Lasten drohen. „Dass die Bundesregierung auch nach so umfangreichen Diskussionen weiterhin keine Bereitschaft für die notwendigen Korrekturen zeigt, ist uns unverständlich.“


Es sei insbesondere nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nicht bereit sei, die geforderte Sonderregelung für jüngere Steinkohlekraftwerke umzusetzen. Eine solche Sonderregelung habe nicht nur der Bundesrat gefordert, sondern auch die Kohlekommission in ihrem Abschlussbericht an die Bundesregierung empfohlen.


„Regelungen reizen Ersatzbau von Erdgas-KWK-Anlagen nicht annähernd an“


Da es sich bei 85 Prozent der im Rahmen des Kohleausstiegs stillzulegenden Steinkohlekraftwerke um Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) handelt, seien insbesondere auch die Änderungen entscheidend, die das Kohleausstiegsgesetz im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vornimmt. „Diese sind bislang im Kabinettsentwurf zum KAG völlig unzureichend ausgestaltet und würden den für eine sichere Stromversorgung notwendigen Ersatzneubau von Erdgas-KWK-Anlagen nicht annähernd anreizen.“


Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Gegenäußerung der Bundesregierung. „Es ist bedauerlich, dass sie nahezu vollständig über die Anmerkungen des Bundesrates hinweggeht“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.


Sowohl BDEW als auch VKU hoffen nun, dass der Bundestag an wesentlichen Stellen des Kohleausstiegsgesetzes nachbessert. „Der Umbau der Energieversorgung – weg von Kohle, hin zu Erneuerbaren Energien und Gas – ist nach wie vor sinnvoll und notwendig, auch konjunkturpolitisch“, sagt Andreae. „Wir fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, möglichst schnell die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen und der Wirtschaft Sicherheit für die notwendigen Investitionen zu bieten.“