Noch immer sind die im Zuge der Evaluation des Mieterstromgesetzes vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angekündigten Korrekturen des gesetzlichen Rahmens nicht umgesetzt. Aus der Wirtschaft kamen bereits verschiedentlich Vorschläge, wie die Rahmenbedingungen für Mieterstrom so angepasst werden könnten, dass das Instrument eine breite Wirkung entfaltet. Der jüngste Vorschlag kommt von einem Verbändebündnis, das die Einführung eines Gesetzes zur Objekt- und Quartiersstromversorgung vorschlägt.
Den Vorschlag haben jetzt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Verband für Wärmelieferung (VfW) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) zusammen mit dem BHKW-Forum, dem Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) und der Kampagne KWK.NRW lanciert.
In einem gemeinsamen Schreiben schlagen die Verbände vor, in dem geplanten Gesetz unter anderem die Definition „räumlicher Zusammenhang“ zu erweitern und die finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Objektstromverbrauch gleichzustellen. Auch beziehe sich das aktuelle Mieterstromgesetz bislang nur auf die Abrechnung von Strom aus PV-Anlagen. „Bei einer Überarbeitung des Gesetzes ist eine Aufnahme von KWK-Anlagen in der Objektversorgung zur Versorgung der Mieter daher in zentralem Interesse unseres Verbandes“, heißt es beim B.KWK. Konkret sollte ein entsprechendes Gesetz folgende Aspekte regeln:
- Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Objektstromverbrauch ist gleichzustellen.
- Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern ankommen.
- Objektstrom sollte eingeführt werden für Strom, der im und/oder auf dem Gebäude erzeugt wird.
- Quartiersversorgung sollte mit der Definition „räumlicher Zusammenhang“ für eine Versorgung von Mietern und Eigentümern im Quartier mit einer Kundenanlage eingeführt werden.
- Steuerliche Hemmnisse sollten für Vermieter abgebaut werden.
- Genehmigungsfreiheit für Objektstromanlagen bis 50 kWel (besser 100 kWel) bei Gesamterzeugung aus PV- und/oder KWK-Anlagen sollte gewährt werden.
- Betreiber als Eigenerzeuger und Contractoren in Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Kundenanlagen sind bei der Erhebung der EEG-Umlage gleich zu behandeln.
- Contractingmodelle sollten mit Drittanbietern ermöglicht werden.
- Einführung einer Objektstromversorgung würde zum Verlust der KWKG-Förderung führen.
- Messkonzepte für Objektversorgung mit Überschusseinspeisung für KWK-Anlagen und/oder EE-Anlagen sind zur Vereinfachung anzuwenden.
- Weiterbetrieb der ausgeförderten EEG- und KWK-Anlagen.
- Zukünftige Flexible Erzeugung mit KWK-Anlagen zur Netzstabilisierung.
Der Vorschlag der Verbände kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.