Ausschreibung für konventionelle KWK: Geringer Wettbewerb führt zu hohem Zuschlagswert


Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 6,22 ct/kWh und erreichte damit einen Höchststand. In der Vorrunde lag er noch bei 5,12 ct/kWh. Im Segment der innovativen KWK-Systeme wurden Gebote zwischen 9,50 und 10,98 ct/kWh abgegeben, hier war der Wettbewerb deutlich höher. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt hier bei 10,22 ct/kWh. Die Ausschreibungen wurden im pay-as-bid-Verfahren durchgeführt.


In der konventionellen Ausschreibung kam auf eine Ausschreibungsmenge von 75 MW ein Angebot von 70,5 MW. Da ein Gebot aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen wurde, summiert sich das Zuschlagsvolumen auf lediglich 68,5 MW. Insgesamt verteilt sich die Zuschlagsmenge auf 21 Bieter, berichtet das Analysehaus enervis.


Erstmalig überhaupt sei der Förderhöchstsatz von 7 ct/kWh vergeben worden, so enervis weiter. Die Marktexperten weisen darauf hin, dass sich die enervis-Prognosen im Vorfeld der Ausschreibungen damit bewahrheitet haben. „Die erneute Unterzeichnung der konventionellen Ausschreibungsrunde hatte sich im Vorfeld angedeutet“, sagt Christoph Pfister, Berater bei enervi. Das Teilnehmerfeld habe die sich ergebenden Chancen erkannt, dies zeige sich auch daran, dass erstmalig der Förderhöchstsatz mit 7 ct/kWh abgerufen werde. „Die Spannweite zwischen dem höchstem und niedrigstem bezuschlagten Gebot liegt bei 2,3 ct/kWh, dies würde für eine beispielhafte 10 MW Anlage über 30.000 Vollbenutzungsstunden rund 6,9 Mio. € ausmachen und zeigt auf, wie wichtig eine optimierte Gebotsstrategie ist.“


Innovative KWK: Ausschreibungsvolumen deutlich überzeichnet


Im innovativen Segment lag die ausgeschriebene Menge bei rund 29,5 MW. Wie schon in der Vorrunde war die Ausschreibung mit rund 43,8 MW (13 Gebote) deutlich überzeichnet, heißt es bei enervis weiter. Insgesamt erhielten 8 Gebote mit rund 26,2 MW einen Zuschlag. Die Spannweite zwischen höchstem und niedrigstem bezuschlagten Gebot sank erneut. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert werde „auf relativ konstantem Niveau fortgeschrieben“.


Aufgrund der geltenden Sonderreglungen in Folge der Covid-19-Pandemie wurden von der Bundesnetzagentur keine weiteren Informationen zu den einzelnen Zuschlagsentscheidungen veröffentlicht, erst im September sollen die Zuschläge veröffentlicht werden. Relevante Fristen (z.B. Pönale), beginnen somit vorerst nicht zu laufen. Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 statt.