Nach Einschätzung der energiewirtschaftlichen Unternehmensberatung enervis energy advisors GmbH bestehen in der kommenden konventionellen Ausschreibungsrunde verstärkt Chancen auf lukrative Zuschlagssätze für das Teilnehmerfeld.
Der zulässige Gebotshöchstsatz in der Ausschreibungsrunde liegt bei 70 €/MWh (konventionell) bzw. 120 €/MWh (innovativ). Die Zuschläge werden nach dem „Pay-as-bid“-Verfahren vergeben. In der letzten Runde kam auf eine Ausschreibungsmenge von rund 80 MW ein Angebot von 58,2 MW, wovon aufgrund von Ausschluss vom Gebotsverfahren lediglich 53,6 MW bezuschlagt wurden. „Mutige Bieter konnten mit bis zu 6,84 ct/kWh hohe Zuschlagssätze erzielen“, berichtet enervis.
Dass sich dieser Trend in der bevorstehenden Ausschreibungsrunde bestätigen könnte, zeigt eine von enervis durchgeführte online-Umfrage unter Branchenexperten. So schätzten rund zwei Drittel (67 Prozent) der Befragten die Wettbewerbsintensität in der konventionellen Ausschreibungsrunde als „schwach“ ein und rechneten mit einer Unterdeckung der Auktion.
„Unsere ersten Vorab-Modellierungen zur KWK-Ausschreibungsrunde bestätigen diese Markteinschätzung. In der kommenden konventionellen Ausschreibung scheint es gut möglich, dass das ausgeschriebene Volumen nicht ausgeschöpft wird“, sagt Christoph Pfister, Berater bei enervis „Bestätigt sich diese Einschätzung, eröffnen sich natürlich auch Optimierungsmöglichkeiten für die Bieter hinsichtlich ihres individuellen Projekts.“
Im Gegensatz dazu sähen die Experten in der Mehrheit einen ausgeglichenen Wettbewerb für das innovative KWK-Segment: Knapp 75 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Angebotsmenge in etwa die von der Bundesnetzagentur ausgeschriebene Nachfrage deckt.
Zuschlagsentscheidung wird vorerst nicht öffentlich bekannt gegeben
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation durch die Covid-19-Pandemie werden für die aktuelle Ausschreibungsrunde die Zuschlagsentscheidungen vorerst nicht öffentlich im Internet bekanntgegeben. Das Anlaufen von Fristen, wie z.B. für die Umsetzung der Projekte oder Pönale, wird hierdurch verhindert. Bei Realisierungsfristen für bereits bezuschlagte Gebote gilt dies für die KWK entgegen dem EE-Segment nicht. Hier sieht die Bundesnetzagentur keinen Handlungsbedarf.
Enervis werde „rechtzeitig vor der kommenden Ausschreibung“ seine KWKG-Referenzstudie vorlegen. Sie wirft einen Blick auf die KWK-Projektpipeline und ermöglicht einen modellgestützten Ausblick auf die bevorstehende Auktionsrunde.