Das bis 2026 genehmigte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020) werde eine „weitere Steigerung der Energieeffizienz, eine bessere Integration des KWK-Stroms in den deutschen Strommarkt und geringere CO2-Emissionen ermöglichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren“, teilte die Kommission in Brüssel mit.
Die Regelung werde im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals die Energieeffizienz fördern und zu einer weiteren Verringerung der CO2-Emissionen beitragen, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager. Im Vergleich zur bestehenden Förderung von KWK-Strom würden mit der neuen Regelung neue Kriterien eingeführt, die den wettbewerblichen Charakter der Ausschreibungen gewährleisteten. Zudem würden Strompreise für die Verbraucher niedrig gehalten und Anreize ge schaffen, die KWK-Anlagen dann laufen zu lassen, wenn die Stromnachfrage besonders hoch ist.
Jährliche Mittelausstattung für KWK-Förderung bei 1,8 Mrd. €
Im Rahmen der Regelung würden die Betreiber von KWK-Anlagen ihren Strom ebenso wie bei der bestehenden Regelung in der Regel auf dem Markt anbieten müssen und die Förderung in Form eines zum Marktpreis hinzukommenden festen Zuschlags erhalten, führt die Kommission aus. „Eine Ausnahme bilden sehr kleine Anlagen, die Einspeisevergütungen erhalten können.“ Die jährliche Mittelausstattung für die Förderung von KWK-Anlagen, Speichern und Fernwärme-/Fernkältenetzen beläuft sich auf 1,8 Mrd. €.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft. Nach den Leitlinien können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und Fernkälte fördern. „Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu erreichen und dabei mögliche Kosten für die Steuerzahler und etwaige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt auf ein Minimum zu reduzieren“, heißt es aus Brüssel.
EU-Ziele erfordern deutlich mehr Tempo auch in Sachen Energieeffizienz
In der Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2018 wurde ein EU-weit verbindliches Energieeffizienzziel von mindestens 32,5 Prozent bis 2030 festgelegt. Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Ab dem Jahr 2050 sollen keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden. Im April 2021 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament vorläufig ein Nettoziel von 55 Prozent für 2030 vereinbart, das die Grundlage für das Legislativpaket „Fit for 55“ bildet, das im Juli 2021 vorgelegt werden soll.
Deutschland habe einen detaillierten Plan für die Bewertung des KWKG 2020 durch einen unabhängigen Wirtschaftsexperten ausgearbeitet und zugesagt, die „einschlägige Datenerhebung und Anwendung empirischer Methoden zu verbessern“, führt die Kommission weiter aus. Deutschland werde die Neuerungen der Regelung und die Effizienz der Maßnahme hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen einer Bewertung unterziehen.
VKU: Signale für den Klimaschutz müssen schneller gesetzt werden
VKU-Chef Ingbert Liebing begrüßte die beihilferechtliche Freigabe des KWKG 2020 durch die Brüsseler Behörde, übt aber Kritik an der Verzögerung. „Das ist ein gutes Signal für die Klimaschutztechnologie KWK, aber ein Signal, das mit deutlicher Verspätung gesetzt wird. Wie kann es sein, dass es beinahe ein halbes Jahr braucht, von Gesetzesänderungen – übrigens auf Betreiben der EU-Kommission selbst gefordert – zur Genehmigung eben durch die Kommission? Signale für den Klimaschutz müssen schneller gesetzt werden.“