Der Schwellenwert für die mit Blick auf eine Förderung erfolgende Teilnahme von Betreibern an einer Ausschreibung wurde von 1 Megawatt (MW) auf 500 Kilowatt (kW) gesenkt. „Dies dürfte den Pool potenzieller Bieter vergrößern und den wettbewerblichen Charakter der Auktionen erhöhen“, heißt es bei der Europäischen Kommission.
Angesichts der bei den letzten Ausschreibungen festgestellten geringen Beteiligung wurde die automatische Regel eingeführt, dass die ausgeschriebenen Mengen im Falle einer Unterdeckung angepasst werden, um den „wettbewerblichen Charakter der Auktionen zu gewährleisten und die Kosten für Verbraucher und Steuerzahler auf ein Minimum zu begrenzen“. Eine entsprechende endogene Mengensteuerung gibt es auch bei den EEG-Ausschreibungen.
Die Zahl der beihilfefähigen Betriebsstunden wurde reduziert, um den Beihilfeempfängern einen weiteren Anreiz zu bieten, Strom in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung dann zu erzeugen, wenn er am dringendsten benötigt wird, d. h. in Zeiten höherer Stromnachfrage.