Energieeffizienzrichtlinie: Regierung hält eine Bewertung für verfrüht


Die Bundesregierung hält es für verfrüht, eine Bewertung der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorzunehmen oder konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung festzulegen. Dies geht aus ihrer Antwort (Drs. 17/10359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 17/10259) hervor.

Die Richtlinie werde voraussichtlich im September vom Europäischen Parlament beschlossen. Die Regierung schreibt, dass der ausgehandelte Kompromissvorschlag für eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie derzeit weder vom Europäischen Rat noch vom Europäischen Parlament formal beschlossen sei. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit zur nationalen Umsetzung, sofern nicht in einzelnen Artikeln der Richtlinie andere Umsetzungsfristen festgelegt wurden. Für die weiteren Planungen zur nationalen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie bedürfe es zunächst einer sorgfältigen Analyse des Richtlinientextes einschließlich der Ermittlung der dazu erforderlichen Datengrundlagen. Dazu zählten u. a. die Identifizierung des unmittelbaren Umsetzungsbedarfs, die Prüfung der verschiedenen Umsetzungsoptionen sowie konkrete Zielfestlegungen, etc.