Stuttgarter Kabinett stimmt Eckpunkten zur Novelle der Landesbauordnung zu


Auf der Grundlage der Eckpunkte werde nun ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, fuhr Staatssekretärin Splett fort. Ein wichtiger Bestandteil der Novelle sei die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer in Wohnungen. Auch in Beherbergungsstätten und Gemeinschaftsunterkünften sollen bei Neubauten Rauchwarnmelder verpflichtend eingeführt werden. Für Bestandsgebäude sei mit Übergangsfristen eine Nachrüstpflicht vorgesehen. Mit der neuen LBO sollen Gemeinden ermächtigt werden, durch örtliche Bauvorschrift weniger als den bisher vorgeschriebenen einen notwendigen privaten Kfz-Stellplatz pro Wohnung festzulegen. Derzeit sei nur die Erhöhung auf zwei Kfz-Stellplätze je Wohnung möglich. Carsharing-Stellplätze sollen künftig bei den Verwendungsoptionen für die Einnahmen aus der Ablösung von Kfz-Stellplätzen ausdrücklich genannt werden.

Wie Splett weiter erklärte, werde die Landesregierung mit der LBO-Novelle auch die Nutzung regenerativer Energien unterstützen. Es sei geplant, Solaranlagen auf Gebäuden umfassend verfahrensfrei zu stellen. Überdies sollen Solaranlagen nicht mehr generell aus rein gestalterischen Gründen per kommunaler Satzung verhindert werden können. Zudem sei vorgesehen, bei der Nutzung regenerativer Energien von Abstandsvorschriften leichter abweichen zu können.

Die Novelle sehe zudem vor, so Splett, dass die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz als Baustoff unter Beachtung von Brandschutzvorschriften erweitert werden. Dadurch würde auch bei Gebäuden mit mehr als vier Stockwerken der Massivholzbau durchgängig ermöglicht und der Einsatzbereich von Holz als Baustoff deutlich erweitert. Vorgesehen seien auch Regelungen zum Bodenschutz bei großen Bauvorhaben und zur Begrünung baulicher Anlagen.

Das in die Kritik geratene Kenntnisgabeverfahren solle mit der LBO-Novelle eingeschränkt werden. „Oft sind im Kenntnisgabeverfahren sogenannte isolierte Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zu genehmigen“, so die Staatssekretärin. Diese seien gebührenpflichtig und führten dazu, dass sich der Baubeginn in der Praxis regelmäßig erheblich verzögere und die Vorteile des Kenntnisgabeverfahrens vielfach wieder aufgehoben würden. Sinnvoll sei das Verfahren eigentlich nur dann, wenn sich das Bauvorhaben genau an die Festlegungen des Bebauungsplans hielte. „Deshalb soll das Kenntnisgabeverfahren nur noch in diesen Fällen zugelassen werden. Die Zahl der Kenntnisgabeverfahren werde sich damit deutlich zugunsten des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verringern, erläuterte Splett. Diese Lösung sei in der Musterbauordnung und vielen anderen Landesbauordnungen gewählt worden. In Bayern beispielsweise liege der Anteil der vereinfachten Verfahren daher bei 80 Prozent.

Auch die frühzeitige Information der Bevölkerung über die Errichtung einer Mobilfunkanlage sei ein wichtiges politisches Anliegen im Rahmen der LBO-Novelle. Es solle daher auch bei kleineren Mobilfunkantennen bis zehn m Höhe sichergestellt werden, dass die betroffenen Bürger über beabsichtigte Standorte für solche Anlagen rechtzeitig und umfassend informiert werden. Zu prüfen sei, ob die LBO der richtige Regelungsort für eine derartige Anzeigepflicht sei oder ob das Ziel durch anderweitige Regelungen erreicht werden könne.