Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschlossen. Der Gesetzentwurf sei eine Reaktion auf die Bedrohung der Seeschifffahrt durch Piratenangriffe insbesondere am Horn von Afrika, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto (FDP), hat den Kabinettsbeschluss begrüßt. „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit für die Reedereien. Wir stellen sicher, dass die zugelassenen Bewachungsunternehmen nur persönlich und fachlich geeignete Sicherheitskräfte an Bord einsetzen“. Bereits durch den bisherigen Einsatz privater Sicherheitskräfte gehe die Zahl der Piratenangriffe von Januar bis Juni 2012 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund ein Drittel zurück. Bislang sei noch kein Schiff mit privaten Sicherheitskräften an Bord gekapert worden Wie bereits die anderen, von Reedern und der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen, sei damit auch der Einsatz von Sicherheitskräften an Bord ein erfolgreiches Instrument zum Schutz deutscher Handelsschiffe. Die Bundesregierung arbeite jetzt mit Hochdruck an der Rechtsverordnung, die die Einzelheiten für das Zulassungsverfahren regele. Dabei sei es besonders wichtig, das Verfahren für die Wirtschaft möglichst unbürokratisch auszugestalten, gleichzeitig aber einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten.
Das Zulassungsverfahren orientiere sich eng an den Leitlinien der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) zum Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte. Zulassungen würden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei erteilt. Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf eine Änderung des Waffengesetzes. Danach sei künftig die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg für die Erteilung der erforderlichen Waffenerlaubnisse für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge zuständig. Dadurch werde es etwa auch in Großbritannien niedergelassenen Bewachungsunternehmen ermöglicht, die erforderlichen Waffenerlaubnisse möglichst unbürokratisch zu erhalten. Der Einsatz von Kriegswaffen sei dabei ausgeschlossen.
