Die privaten Sicherheitsdienstleister haben nach einem Jahr Mindestlohn eine positive Bilanz gezogen. Am 1. Juni 2011 wurde der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingeführt. Besonders für die Mitarbeiter in Ostdeutschland hatte dies erhebliche Lohnerhöhungen zur Folge.
„Dies war eindeutig die richtige Entscheidung für unsere Mitgliedsunternehmen, aber vor allem deren Beschäftigten“, erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Wolfgang Waschulewski. Die Einführung des Mindestlohns habe keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation der Branche gehabt. Im Gegenteil, so Waschulewski, die Zahl der Beschäftigten bei Sicherheitsdienstleistern sei nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 4,2 Prozent gestiegen. Dazu habe die gute Konjunkturlage, aber sicher auch die Bereitschaft der meisten Kunden beigetragen, notwendige Preisanpassungen vorzunehmen.
